Fakt: Grundpreis jetzt nur noch in 1 Kilogramm oder 1 Liter

Seit 28. Mai 2022 muss sich durch die neue Preisangabenverordnung (PAngV) unter anderem der Grundpreis auf 1 kg oder 1 l beziehen.

Autor: Claudia Spiess

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Am 28. Mai 2022 ist die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Deutschland in Kraft getreten. Neu ist unter anderem, dass sich der Grundpreis jetzt einheitlich auf 1 Kilogramm (1 kg) oder 1 Liter (1 l) beziehen muss. Das dient einer besseren Vergleichbarkeit beim Einkauf. 

Bisher durfte sich der Grundpreis bei kleinen Verpackungen (bis 250 g/ml) auch auf 100 g/ml beziehen. Das erschwerte den Preisvergleich zum Beispiel bei Tomaten in unterschiedlichen Verpackungsgrößen für viele Verbraucher:innen. Diese Ausnahme entfällt ersatzlos. 

Die Verbraucherzentrale MV hat hierzu einen Marktcheck mit einer kleinen Stichprobe in Lebensmittelmärkten durchgeführt. In den meisten Fällen haben die Lebensmittelhändler diese gesetzliche Änderung umgesetzt. Vereinzelt gibt es jedoch noch Nachholbedarf.

Bei der Auspreisung in der Obst- und Gemüseabteilung, sowie bei Riegeln, Keksen oder Tee hatten sich noch Fehler eingeschlichen. Auch die im Kassenbereich angebotenen Riegel und Kaugummis waren teilweise noch mit der falschen Grundpreisangabe bezogen auf 100 g ausgelobt.

Passend dazu: Neue Preisangabenverordnung soll Verbraucher besser schützen

Quelle: Verbraucherzentrale

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