Heizen mit Gas – Was ist beim Heizungstausch noch erlaubt?

Erhalten Sie wertvolle Informationen zu den neuen Heizungsregelungen und dem Heizungstausch 2024 auf Mimikama – für eine fundierte Entscheidung zur Heizung

→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Die neuen Regelungen zum Heizen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.

Welche neue Heizung kommt infrage?

Viele Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer bitten derzeit die Verbraucherzentrale um Rat. Sie sorgen sich um das Verbot für ihre Gasheizung. Man habe gehört, dass beim Heizungstausch der Einbau einer neuen Gasheizung im Jahr 2024 nicht mehr erlaubt sein soll. Falls erforderlich, möchten die Betroffenen den Austausch der Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ins Jahr 2023 vorziehen.

Pläne für den Heizungstausch

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucher erklärt, dass es derzeit eine Absichtserklärung (Konzept) der Bundesregierung gibt, die besagt, dass beim Einbau einer neuen, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlage ab dem 01.01.2024 „möglichst mindestens 65 % erneuerbare Energie“ genutzt werden soll. Dieses Konzept liegt noch nicht als Gesetz in schriftlicher Form vor. Das bedeutet, es ist noch nicht klar, welche Anforderungen ab welchem Zeitpunkt gelten und welche Ausnahmen es geben wird. Ist also zum jetzigen Zeitpunkt der Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessels geplant, ist dieses Vorhaben ohne weitere Anforderungen umsetzbar. Ein Verbot besteht derzeit nicht.

„Die 65 % erneuerbaren Anteil kann man durch ein Hybridsystem, also durch eine Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder mit einem Biomassekessel (z.B. Pellets) erreichen“.

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale

Weiterhin ist eine Umstellung auf alleiniges Heizen mit einer Wärmepumpe oder mit einer Pelletanlage denkbar. Damit werden 100 % erneuerbare Energie erreicht. Auch eine Brennstoffzellenheizung kommt infrage.

Konkrete Ausgestaltung noch nicht bekannt

Da die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen noch nicht bekannt ist, ist aus heutiger Sicht noch keine verbindliche Aussage dazu zu treffen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.

Individuelle Beratung zum Thema Heizungserneuerung und regenerative Energie bietet die Verbraucherzentrale an.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel.:  0681 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 809 802 400. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle:

Verbraucherzentrale Saarland
Schon gelesen? Ein Mimikama-Faktencheck: Ist Jan Böhmermann wirklich Vater geworden?


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)