Heizen mit Gas – Was ist beim Heizungstausch noch erlaubt?

Derzeit gibt es eine Absichtserklärung (Konzept) der Bundesregierung, die besagt, dass beim Einbau einer neuen, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlage ab dem 01.01.2024 „möglichst mindestens 65 % erneuerbare Energie“ genutzt werden soll.

Autor: Susanne Breuer


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Die neuen Regelungen zum Heizen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.

Welche neue Heizung kommt infrage?

Viele Eigenheimbesitzerinnen und Besitzer bitten derzeit die Verbraucherzentrale um Rat. Sie sorgen sich um das Verbot für ihre Gasheizung. Man habe gehört, dass beim Heizungstausch der Einbau einer neuen Gasheizung im Jahr 2024 nicht mehr erlaubt sein soll. Falls erforderlich, möchten die Betroffenen den Austausch der Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ins Jahr 2023 vorziehen.

Pläne für den Heizungstausch

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucher erklärt, dass es derzeit eine Absichtserklärung (Konzept) der Bundesregierung gibt, die besagt, dass beim Einbau einer neuen, mit fossiler Energie betriebenen Heizungsanlage ab dem 01.01.2024 „möglichst mindestens 65 % erneuerbare Energie“ genutzt werden soll. Dieses Konzept liegt noch nicht als Gesetz in schriftlicher Form vor. Das bedeutet, es ist noch nicht klar, welche Anforderungen ab welchem Zeitpunkt gelten und welche Ausnahmen es geben wird. Ist also zum jetzigen Zeitpunkt der Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessels geplant, ist dieses Vorhaben ohne weitere Anforderungen umsetzbar. Ein Verbot besteht derzeit nicht.

„Die 65 % erneuerbaren Anteil kann man durch ein Hybridsystem, also durch eine Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder mit einem Biomassekessel (z.B. Pellets) erreichen“.

Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale

Weiterhin ist eine Umstellung auf alleiniges Heizen mit einer Wärmepumpe oder mit einer Pelletanlage denkbar. Damit werden 100 % erneuerbare Energie erreicht. Auch eine Brennstoffzellenheizung kommt infrage.

Konkrete Ausgestaltung noch nicht bekannt

Da die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen noch nicht bekannt ist, ist aus heutiger Sicht noch keine verbindliche Aussage dazu zu treffen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres beschlossen und dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt werden.

Individuelle Beratung zum Thema Heizungserneuerung und regenerative Energie bietet die Verbraucherzentrale an.

Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungen in den Niederlassungen im Saarland sowie die Rückruf- und die Video-Beratung kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel.:  0681 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 809 802 400. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle:

Verbraucherzentrale Saarland
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