Intrum-Betrugs-E-Mails: Täuschend echt und gefährlich
Vorsicht vor täuschend echten Betrugs-E-Mails im Namen von Intrum Deutschland GmbH und der Klarna Bank AB
Warnung vor einer E-Mail mit dem Betreff: „Sepa Lastschriftmandat für Intrum Deutschland GmbH“
Ein neuer Betrugsversuch kursiert derzeit per E-Mail und hat es auf unvorsichtige Empfänger abgesehen. Die E-Mail gibt vor, von der Klarna Bank AB und Intrum Deutschland GmbH zu stammen und fordert den Empfänger auf, eine offene Forderung in Höhe von € 72.031,84 zu begleichen. Die E-Mail ist in fehlerfreiem Deutsch verfasst und stammten von verschiedenen Absender-Mailadressen und erscheint auf den ersten Blick erschreckend authentisch.
Hierbei handelt es sich jedoch um einen Betrugsversuch, und das Schreiben stammt nicht von der Klarna Bank AB oder der Intrum Deutschland GmbH. Die Betrüger versuchen wahrscheinlich an persönliche Daten und Zahlungsinformationen der Empfänger zu gelangen oder diese zur Zahlung des angeblichen offenen Betrags zu bewegen. Zu wem die Kontonummer gehört, kann man nicht sagen.
Es handelt sich dabei um E-Mail-Spoofing: E-Mail-Spoofing ist eine Taktik, bei der Betrüger die Absenderadresse einer E-Mail so fälschen, dass sie wie eine legitime E-Mail von Ihnen oder einer vertrauenswürdigen Organisation erscheint. Ziel ist es, Empfänger dazu zu bringen, auf schädliche Links zu klicken oder persönliche Informationen preiszugeben.
Hinweis: Die Intrum Deutschland GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf das Kreditmanagement und Inkasso-Dienstleistungen spezialisiert hat. Sie ist Teil der Intrum Gruppe, einem europaweit führenden Anbieter von Credit Management Services und bietet Dienstleistungen wie Forderungsmanagement, Inkasso, Risikomanagement und Zahlungsabwicklung an.
Die E-Mail wird aktuell an sehr viele Empfänger adressiert und trägt immer wieder unterschiedliche Aktenzeichen. In diesem Falle lautet das Aktenzeichen 32734393.
In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine unbezahlte Rechnung vorliegt und der Empfänger gebeten, den Betrag bis zum 5. Mai per Online-Zahlung oder Überweisung zu begleichen. Zudem wird der Empfänger aufgefordert, auf einen Link in der E-Mail zu klicken, damit dieser seine eigene individuelle ATID-Nummer erhält.
Es handelt sich um diese E-Mail
Warnung! Beantworten Sie nicht diese E-Mail und klicken auf keinen Fall auf Links oder Anhänge in der Nachricht. Stattdessen sollte man den Absender blockieren und die E-Mail löschen.
Klickt man den Link „Klicken Sie hier, um Ihre Falldokumente zu speichern und Ihre individuelle ATID-Nummer zu bekommen.“, landet man auf einer Webseite mit der Domain: „intrum-schuldeneintreiben.com“ Diese gehört NICHT zum eigentlichen Unternehmen der Intrum Deutschland GmbH.
Eine Whois-Abfrage ergab, dass diese Domain am 3.4.2023 aus Litauen registriert wurde. Mehr Informationen sind nicht einsehbar, da seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 keine persönlichen Daten zum Domain-Inhaber mehr veröffentlicht werden,
Sollten Sie Zweifel an der Echtheit einer E-Mail haben, die angeblich von der Klarna Bank AB oder der Intrum Deutschland GmbH stammt, empfiehlt es sich, direkt mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit zu klären. Geben Sie keine persönlichen Informationen oder Zahlungsdetails preis, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die Anfrage legitim ist.
Momentan ist für uns das Rätselhafte an der Situation der geforderte Betrag von 72.031,84 Euro und das Fälligkeitsdatum 5. Mai 2023. Dieser Betrag und auch das Datum waren in allen uns vorliegenden E-Mails identisch. Schon allein bei dieser Summe sollte man als Empfänger stutzig werden. Wäre der geforderte Betrag geringer, könnten viele Nutzer leichtsinnig werden und einige Euro unbedacht überweisen. In diesem Fall jedoch halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass jemand darauf hereinfällt.
Wir haben die „Intrum Deutschland GmbH“ über diese Mails informiert und weitergeleitet! Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels haben wir aber leider noch keine Antwort erhalten.
Passend zum Thema: Der richtige Umgang mit Inkasso-Schreiben
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