Gas- und Strompreisbremse, unzählige Preiserhöhungen, Änderungen der Mehrwertsteuerhöhe und vieles mehr werden die Energieabrechnungen in den kommenden Monaten und Jahren für Verbraucher:innen zu einer echten Herausforderung machen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) empfiehlt, die Zählerstände zum Jahreswechsel zu notieren.
Die Energiekrise verlangt den Verbraucher:innen viel ab. Die steigenden Preise belasten die Haushalte, Gas- und Strompreisbremse werfen viele Fragen auf und auch die Entlastungspakete sind nicht einfach zu verstehen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erreichen seit Monaten zahlreiche Anfragen zum Energierecht. Es besteht ein großer Erklärungsbedarf.
Zum Jahreswechsel empfiehlt die VZB den Verbraucher:innen, ihre Gas- und Stromzählerstände zu erfassen.
„Da einige Neuerungen zum neuen Jahr wirksam werden, können abgelesene Zählerstände hilfreich sein, zum Beispiel zur späteren Kontrolle der zu erwartenden Energieabrechnungen“, so Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Dokumentation sollte zunächst für den persönlichen Gebrauch erfolgen. „Eine unaufgeforderte Mitteilung an den Energieversorger ist derzeit nicht notwendig“, so Dulinski.
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Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Verbraucherzentrale Betriebsferien macht und ab dem 2. Januar 2023 wieder für Sie da ist.
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder unter 0331 / 98 22 999 5 (ab 2.1. wieder besetzt, Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
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