Die Faschingszeit und der Karneval nähert sich ihrem Höhepunkt, an vielen Orten wird bunt und ausgelassen gefeiert. Oft fließt dabei reichlich Alkohol. Aber aufgepasst: Sogenannte K.O.-Tropfen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen, werden von Straftätern besonders auf Partys oder in Diskotheken heimlich in offen stehenden Getränke gegeben. Manchmal zum Spaß, häufig aber, um die Opfer auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen.

Laut dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden 50 Straftaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen registriert. Ganz sicher besteht ein großes Dunkelfeld, denn viele Opfer haben Hemmungen, schämen sich und verzichten daher auf eine Anzeige.

Bei den zumeist farblosen Tropfen mit schwach lösungsmittelartigem Geruch handelt es sich oft um Gammabutyrolacton (GBL) oder Gammahydroxy-buttersäure (GHB). GHB wird auch „liquid ecstasy“ genannt.

Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos.

K.O.-Tropfen sind eine gefährliche Substanz, die oft heimlich in Getränke gemischt werden. Die Opfer dieser Droge verlieren schnell das Bewusstsein und können sich später nicht mehr an das Geschehene erinnern. Es ist wichtig zu wissen, dass K.O.-Tropfen auch auf Karnevals-Feiern und anderen Veranstaltungen, auf denen Alkohol im Überfluss konsumiert wird, ein großes Problem darstellen können.

Um sich vor K.O.-Tropfen zu schützen, sollten Sie Ihre Getränke niemals unbeaufsichtigt lassen. Nehmen Sie auch niemals ein Getränk an, das Ihnen von jemandem angeboten wird, dem Sie nicht vertrauen oder den Sie nicht kennen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen jemand etwas in Ihr Getränk gemischt hat oder wenn Sie sich ungewöhnlich benommen fühlen, suchen Sie umgehend Hilfe bei Freunden oder dem Sicherheitspersonal vor Ort.

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Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich und Ihre Freunde vor den Gefahren von K.O.-Tropfen. Lassen Sie sich nicht von Feierlaune und ausgelassener Stimmung zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen können dazu beitragen, dass Sie sicher und unbeschadet durch die Karnevalszeit kommen.

Verhaltenshinweise der Polizei…

…beim Besuch von Veranstaltungen:

  • Fühlen Sie sich für Ihre Freunde verantwortlich, achten Sie aufeinander, auch auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen. Der Freundeskreis sollte wissen, wo man sich aufhält.
  • Informieren Sie Freunde oder Eltern, an welchem Ort Sie sich aufhalten und wann Sie diesen verlassen.
  • Nehmen Sie angebotene Getränke nur originalverschlossen entgegen oder lassen Sie diese in Ihrem Beisein öffnen.
  • Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen, organisieren Sie z. B. beim Aufsuchen der Tanzfläche eine „Getränkeaufsicht“.
  • Achten Sie auf Ihr Umfeld: Welche Kontaktversuche/ Kontaktaufnahmen erscheinen merkwürdig?
  • Seien Sie vorsichtig bei angebotenen („ausgegebenen“) Getränken. Ist der Spender vertrauenswürdig?
  • Achten Sie auf geringste Geschmacks- oder Geruchsveränderungen. Trinken Sie nie auf „Ex“ – auch dann nicht, wenn der Anbieter das vorschlägt oder verlangt!
  • Rufen Sie bei Gefahr über den Notruf die Polizei.

…bei Verdacht der Einnahme von K.O.-Tropfen:

  • Besteht der Verdacht, dass Tropfen verabreicht wurden, sollte umgehend die Polizei unter 110 und der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden.
  • Wenn akute Symptome auftreten, sollen Betroffene umgehend die nächste Notfallambulanz aufsuchen oder sich von einer Vertrauensperson dorthin bringen lassen.
  • Das Personal der Location sollte verständigt werden, die Opfer nicht allein gelassen oder von fremden Personen nach Hause gebracht werden.
  • K.O.-Tropfen können nur wenige Stunden nach Einnahme im Urin oder im Blut nachgewiesen werden, schnelles Handeln ist notwendig.
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… wenn eine sexuelle Nötigung/Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. haben könnte:

  • Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie z. B. Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder, Ihrer Meinung nach, gekommen sein könnte.
  • Wenn möglich, waschen Sie sich nicht, bevor Sie ärztlich untersucht worden sind.
  • Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung.
  • Reinigen Sie nicht Ihre Kleidung, die Sie zur Tatzeit getragen haben und werfen Sie auch zerrissene Kleidungsstücke und Unterwäsche nicht weg. Diese könnten wichtige Spurenträger sein.
  • Verändern Sie den Tatort nicht!
  • Versuchen Sie, den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls festzuhalten. Das kann für die späteren Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden.

Mehr Informationen, Hilfe und Ansprechpartner für Betroffene gibt es z.B. auf den Internetseiten des „Weißen Ring e.V.“ oder auf den Seiten der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“.

Quelle: Polizei Sachsen

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