Lisa Marie Presley (54) gestorben

Erfahren Sie die Hintergründe und Spekulationen zum Tod von Lisa Marie Presley und die Auswirkungen auf die Familie – informieren Sie sich auf Mimikama

→Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Das teilte ihre Mutter, Priscilla Presley, mit. Lisa Marie Presley war nach einem Notfall ins Krankenhaus gebracht worden, wo sie wenig später verstarb. In US-Medien wurde von einem Herzstillstand berichtet. Die Sängerin war das einzige Kind der Rock’n’Roll-Legende Elvis Presley. Sie wurde 54 Jahre alt.

Schweren Herzens muss ich die niederschmetternde Nachricht bekanntgeben, dass meine schöne Tochter Lisa Marie uns verlassen hat“, teilte die 77-jährige Schauspielerin dem People-Magazin mit.

 „Sie war die leidenschaftlichste, stärkste und liebevollste Frau, die ich je gekannt habe.“ Die 77-Jährige hatte Stunden zuvor auch bekannt geben, dass ihre Tochter ins Krankenhaus gebracht worden war.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Aktuell wird auch behauptet, dass Lisa Marie Presley durch die Coronaimpfung einen Herzstillstand erlitt

Fakt ist, dass eine konkrete Todesursache derzeit noch aussteht. Solange keine Autopsie durchgeführt wurde, ist es unmöglich zu wissen, ob Lisa Marie an einem Herzstillstand oder einem Herzinfarkt gestorben ist. Auch der Auslöser dafür kann nur durch eine Autopsie festgestellt werden. Laut US-Medienberichten, wie TZM, soll Lisa Marie Presley in ihrem Haus im kalifornischen Calabasas möglicherweise einen Herzstillstand erlitten haben.

Quelle: TZM

Lesen Sie auch: Verbraucherrechte: Halten sich Händler an Pflichten?


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)