Verbraucherrechte: Halten sich Händler an Kündigungsfristen und Updatepflichten?

Die Verbraucherzentrale stellte in einer Stichprobe Defizite bei der Einhaltung der Verbraucherrechte durch den Handel fest.

Autor: Nick L.


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Seit dem Jahr 2022 haben Verbraucherinnen und Verbraucher die rechtliche Möglichkeit, Verträge bei automatischen Vertragsverlängerungen monatlich zu kündigen. Dazu gehören etwa Verträge im Bereich Online-Dating oder Zeitschriftenabos. Zugleich haben Anbieter digitaler Waren wie etwa Smartphones oder Smart TVs die Pflicht, ihren Kunden regelmäßige Software-Updates zur Verfügung zu stellen. 

Verbraucherzentrale prüft Einhaltung von Verbraucherrechten

In einer Stichprobe überprüfte die Verbraucherzentrale Bayern 29 Anbieter verschiedener Branchen auf die Einhaltung dieser Rechte.

„In den meisten Fällen wurden die neuen Regelungen zwar umgesetzt. Grundlegenden Verbesserungsbedarf sehen wir aber bei der Information der Verbraucher über die neuen verpflichtenden Softwareupdates“.

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Die Stichprobe machte deutlich, dass häufig nicht klar wird, wie Nutzer von Aktualisierungen erfahren und an die Updates gelangen.

Konsequenzen gezogen

Nach dieser Untersuchung wurden insgesamt vier Anbieter abgemahnt.

Die Stichprobe erfolgt im Rahmen des Bundesprojekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wird.

Quelle:

Verbraucherzentrale Bayern

Schon gelesen? Ein Mimikama-Faktencheck: Ein Engel in den Wolken? Die „Look there!“-Videos auf TikTok!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama