Die Schäden der Opfer sind oft gewaltig und ruinös – teilweise geht es um Eurobeträge im sechsstelligen Bereich. Die Polizei warnt.
Anlagebetrug richtet enormen Schaden
Eine 64-Jährige aus Jülich wurde im September von einer Chatbekanntschaft ermuntert, 260.000 Euro in eine Trade-Plattform zu investieren. Als sie die Auszahlung von Einzahlungen und Gewinn im November zurückforderte, wurde dies verweigert. Sie solle zunächst eine Steuer auf ein digitales Konto überweisen, hieß es von den unbekannten Tätern. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde der Betrug für die 64-Jährige erkennbar und sie meldete den Anlagebetrug bei der Polizei.
Auch ein 44-Jähriger aus Nörvenich wurde Opfer eines Betrugs. Im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang Oktober verlor er insgesamt 100.000 Euro an ein Unternehmen, auf welches er in sozialen Medien aufmerksam geworden war. Das Unternehmen warb damit, Gewinne aus der Wirtschaftskrise möglich zu machen. Nach einer ersten Zahlung von 249 Euro wurde ihm kurz darauf tatsächlich Geld zurücküberwiesen. Dann bot man dem Mann aus Nörvenich an, noch mehr Gewinne zu ermöglichen. Hierfür müsse man sich auf seinen Rechner schalten. Vermutlich spähten die unbekannten Täter hierbei Daten aus – und überwiesen im Anschluss unerlaubt Geld vom Konto des 44-Jährigen.
In Düren-Birkesdorf wurde zudem ein 67-Jähriger betrogen. Er hatte online Kontakt zu einem kfunk-Mann, der angab, mit ihm gemeinsam in Kryptowährung investieren zu wollen. Er zahlte insgesamt 200.000 Euro, bis er den Betrug bemerkte und sich an die Polizei wandte.
Poliizei appelliert an Bevölkerung
Anlagebetrugs-Fälle wie diese nimmt die Polizei im Kreis Düren zum Anlass zu warnen und an die Bevölkerung zu appellieren, vor der Abwicklung einer Überweisung Internetseiten gründlich zu überprüfen:
Sobald der Verdacht gewonnen wird, Geschädigter einer Straftat geworden zu sein, sollten die betroffenen Personen unverzüglich die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Darüber hinaus sollte Kontakt zur Hausbank aufgenommen werden, um bereits getätigte Zahlungen möglicherweise wieder rückgängig zu machen. Auf Folgemeldungen (z. B. Mahnschreiben durch Anwaltskanzleien) sollte nicht mehr reagiert werden.
Quelle:
Polizei Düren
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