Parkstrafen im Supermarkt: Was ist erlaubt?

Rechte und Pflichten auf dem Supermarktparkplatz

Autor: Nick L.

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Auf dem Supermarktparkplatz schnell mal ein „Knöllchen“ zu kassieren, kann jedem passieren. Insbesondere auf privat bewirtschafteten Parkplätzen sorgen Vertragsstrafen für Unmut unter den Autofahrerinnen und Autofahrern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf, unter welchen Bedingungen beim Parken ein Vertrag zustande kommt und wie man mit Forderungen umgehen sollte.

Immer mehr Supermärkte setzen auf private Dienstleister, um ihre Parkplätze zu überwachen und zu verhindern, dass diese von Nicht-Kunden belegt werden. Das führt dazu, dass bei Parkverstößen – beispielsweise dem Vergessen einer Parkscheibe oder dem Nichtlösen eines Parktickets – schnell eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten landet. Diese Forderungen übertreffen oft die gewohnten Bußgelder aus dem öffentlichen Straßenverkehr, was die Frage aufwirft: Ist das eigentlich rechtens?

Vertraglicher Hintergrund des Parkens beim Supermarkt

Tatsächlich kommt durch das einfache Abstellen des Fahrzeugs auf einem solchen Parkplatz ein Vertrag zwischen Autofahrer und Betreiber zustande, basierend auf den dort geltenden Nutzungsbedingungen. Diese Bedingungen inkludieren häufig auch mögliche Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung. „Es ist essentiell, dass diese Bedingungen durch Schilder klar und deutlich kommuniziert werden“, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, haben die Forderungen der Betreiber Bestand. Sind die Hinweise jedoch versteckt, unklar formuliert oder schwer einsehbar, haben Betroffene gute Chancen, erfolgreich Widerspruch einzulegen.

Umgang mit Zahlungsaufforderungen

Eine Zahlungsaufforderung sollte niemals ignoriert werden. Stattdessen ist es ratsam, die Forderung genau zu prüfen und, falls sie berechtigt erscheint, fristgerecht zu begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Gibt es jedoch begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung, empfiehlt es sich, schriftlich Widerspruch einzulegen. Hierbei können Fotos als Beweismittel dienen, die belegen, dass die Nutzungsbedingungen nicht angemessen kommuniziert wurden.

Weitere Informationen zu „Strafzetteln“ auf privat bewirtschafteten Parkplätzen unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/strafzettel-supermarktparkplatz

Fazit

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht deutlich, dass Vertragsstrafen auf Supermarktparkplätzen zwar eine lästige Angelegenheit sind, aber unter bestimmten Bedingungen durchaus rechtens sein können. Wichtig ist, dass die Nutzungsbedingungen klar kommuniziert werden und die Strafen in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Betroffene sollten Forderungen nicht ignorieren, sondern aktiv prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Dabei ist auch ein Versuch, eine kulante Lösung zu finden, oft sinnvoll. Denn letztlich liegt es auch im Interesse der Supermärkte, ihre Kunden nicht zu verärgern.


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Quelle:

Verbraucherzentrale Niedersachsen
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