Vorsicht vor Betrugsfälle durch Warengeschäfte über Kleinanzeigenportale unter der Nutzung von „PayPal Freunde“.

Seit einiger Zeit häufen sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Northeim erneut Betrugsfälle durch Warengeschäfte über Kleinanzeigenportale unter Nutzung der Zahlungsweise „PayPal Freunde“. So wurden bei der Polizei auch zwei Fälle in den Gemeinden Katlenburg und Hardegsen angezeigt, jeweils mit dreistelliger Schadenssumme.

Die Täter überreden dabei Käufer, diese Sonderfunktion des bekannten Internetzahlungsdienstleister PayPal zu nutzen. Den Käufern ist oft nicht bewusst, dass die Sonderfunktion „Freunde“ nicht die übliche Zahlungsversicherung beinhaltet, sondern dafür gedacht ist, an echte Freunde, die man persönlich kennt, Geld zu überweisen. Fremde Zahlungsempfänger lassen sich aufgrund von Verschleierungstechniken im Internet oft nicht identifizieren. In den o.a. Ermittlungsverfahren kam es zu keiner Warenlieferung. Rückforderungen bei dem Verkäufer haben fast nie Erfolg.

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Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Northeim empfiehlt: Lesen Sie ausführlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paypal und achten Sie darauf, wie Sie als Käufer oder Verkäufer im Streitfall geschützt werden. Nutzen Sie auch Versandbelege (nachverfolgbare Sendungen), um den Versand von Waren gegenüber dem Geschäftspartner und Paypal belegen zu können.

Beachten Sie:

Cyberkriminelle missbrauchen immer wieder den Dienst „PayPal Freunde“ für betrügerische Verkäufe (z.B. bei Ebay-Kleinanzeigen). Hier wird absichtlich nach dieser Bezahlvariante ( Paypal for friends) gefragt, da hier keine Gebühren anfallen. Hat man das Geld überwiesen, wird der Empfänger wie ein vertrauter Freund eingestuft.

Unter Freunden sollte dies auch kein Problem sein. Überweisen Sie so aber kein Geld an unbekannte Personen. Nach einem Betrug bekommen Sie hier keinen Verkäuferschutz durch Paypal.

Weitere Informationen finden Sie unter: Polizei Prävention

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Quelle: Polizeiinspektion Northeim
Artikelbild: Shutterstock / Von Ink Drop

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