Vor der Nutzung von „PayPal Friends“ als Zahlungsmittel bei Internetgeschäften warnt die Polizei. Bereits seit der Einführung nutzen Betrüger auch aufgrund von Sorglosigkeit von Internetkunden eine Schwäche des Bezahlanbieters aus – die eigentlich eine Stärke des Bezahlsystems sein soll.

Die PayPal-Freunde-Masche

Die meisten Verkäufer:innen haben vielleicht keine bösen Absichten, wenn Sie den Vorschlag machen, die Transaktion über die „Freunde und Familie“-Funktion abzuwickeln. Denn tatsächlich fallen dadurch für die Verkäufer:innen keine PayPal-Gebühren an. In der Regel bieten sie die Artikel dann auch für etwas weniger Geld an.

Leider nutzen einige Betrüger:innen die Funktion aber, um den Käuferschutz zu umgehen, der bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen greift: Sie zahlen per PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ und erhalten in der Regel eine Nachricht, dass die Artikel verschickt wurden. Weil das Paket immer noch nicht angekommen ist, kontaktieren Sie die Verkäufer:innen noch einmal. Sie erhalten entweder nur die Nachricht, dass das Paket abgeschickt wurde oder werden komplett ignoriert. Wenn Sie die Plattform darüber in Kenntnis setzen, weist diese darauf hin, dass für die PayPal-Freunde-Transaktion kein Käuferschutz greift.

Die Polizei warnt vor Geldverlust

„Kurz gesagt: Das Geld ist weg!“ – Die Polizei rät: Überweisen Sie bei PayPal nicht „an Freunde und Familie“, wenn Sie die Empfänger:innen nicht wirklich kennen – auch nicht, wenn Verkäufer:innen angeben, der Preis würde sich dadurch reduzieren. Akzeptieren Sie gegebenenfalls einen etwas höheren Preis, um für die Transaktionsgebühren aufzukommen, die über die Funktion „für Waren und Dienstleistungen“ anfallen.

Sind Sie von der Masche betroffen? Informieren Sie PayPal unverzüglich, wenn Sie mit Verkäufer:innen im Problemfall keine einvernehmliche Lösung finden können. Nennen Sie dazu immer auch die Vorgangsnummer. In einigen Fällen kann PayPal betrügerische Accounts sperren und ist in solchen Fällen bereit, Ihnen den gezahlten Kaufpreis zu erstatten. Besonders wenn Verkäufer:innen gar nicht auf Ihre Kontaktversuche reagieren, sollten Sie ebenfalls Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Weitere Informationen auch unter www.verbraucherzentrale.de/

Quelle:

Presseportal

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