Zuerst sollten Kunden sich an den Kundenservice der Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, welche Richtlinien für einen Ersatzflug gelten. Wenn sie keinen Ersatzflug anbieten können, können Sie wahlweise mit einem Transportmittel Ihrer Wahl reisen und die Fluggesellschaft muss dafür aufkommen. Möglicherweise können Sie sogar einen zusätzlichen Entschädigungsanspruch geltend machen und sich auf leichtem Wege einige Hundert Euro verdienen. Falls Sie also von einem Flugausfall betroffen sind, heißt es, erst einmal nicht verzagen. Die Chancen stehen gut, dass Sie für Ihre Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt werden.

Was muss die Airline nach Bekanntwerden des Ausfalls tun?

Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft, nach einer Flugverspätung Nahrung und Wasser bereitzustellen. Sie müssen den Passagieren Mahlzeiten, Wasser und bei Bedarf Zugang zu Telefonanrufen, Toiletten und medizinischer Versorgung bieten. Die Fluggesellschaft ist für die Bereitstellung von Essen und Wasser für alle Passagiere verantwortlich, wenn der Flug mehr als 2 Stunden Verspätung hat. Führt eine Stornierung dazu, dass Passagiere auf dem Flughafen gestrandet sind, gilt dies ebenso.

Die Airline muss auch sicherstellen, dass Passagiere bei Bedarf ihre Familie oder Freunde kontaktieren können, indem sie Zugang zu Telefonen oder anderen Kommunikationsgeräten gewährt. Darüber hinaus ist der Service auch dafür verantwortlich, dass die Toiletten an Bord benutzt werden können, falls diese am Flughafen nicht verfügbar sind, insbesondere, wenn schon Passagiere an Bord sind. Wenn medizinische Hilfe benötigt wird, ist auch das in die Wege zu leiten.

Welche anderen Ansprüche habe ich?

Die europäische Fluggastverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie wurde 2004 eingeführt und sieht vor, dass Passagiere Anspruch auf eine Erstattung ihrer haben, wenn ihre Flüge verspätet oder annulliert werden. Auch wenn die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert wird, haben Fluggäste Anspruch auf eine Rückerstattung. Ferner besagt die Verordnung, dass Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung zum Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben. Dies gilt für sämtliche Flugverspätungen und -annullierungen sowie andere Situationen wie Nichtbeförderung oder verpasste Anschlüsse. Entscheidend ist nur, dass die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt und es sich um einen Flug mit Start oder Ziel innerhalb der EU handelt. Die Höhe der Entschädigung hängt lediglich von zwei Faktoren ab: der Anzahl der Passagiere und der Strecke des Fluges.

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Wie beantragt man die Entschädigung?

Mit dem Namen Ihrer Fluggesellschaft, dem Datum der Verspätung/Stornierung und der Flugnummer können Sie über einen Inkassoanbieter auch ganz einfach überprüfen lassen, ob sich der Aufwand lohnt. Wer sich anschließend entscheidet, das Geld von einem solchen Service eintreiben zu lassen, muss auch keine Angst vor einer Kostenfalle haben, da das Inkasso lediglich Gebühren kostet, wenn die Forderung Erfolg hat.

Wie berechnet man die mögliche Entschädigung?

Die Dauer der Verzögerung muss über drei Stunden beantragen, damit die Richtlinie greift. Ist dies der Fall, erhalten Passagiere eine Entschädigung von 250 Euro. Bei einer Reisedistanz von mehr als 1500 km steigt die Entschädigung auf 400 Euro, ab 3500 km sogar auf 600 Euro. Wer weiß, wie umfassend die Pflichten einer Fluggesellschaft nach einem Ausfall sind, kann daher auch diesem Hindernis etwas gelassener entgegensehen.


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