Polizei warnt vor Betrug mit Zählernummern

In Zeiten hoher Energiekosten wird der grundsätzliche Wechselwille zu günstigeren Strom- und Gasanbietern von Betrügern ausgenutzt: Die Polizei warnt vor unseriösen Anrufen, in denen mit Nachdruck nach Bankverbindung und Zählernummern gefragt wird.

Autor: Ralf Nowotny

Beispielsweise wurde der Polizei in Düren solche Fälle bekannt, in denen Betrüger telefonisch nach Zählernummern fragten, um die Opfer mal mehr, mal weniger offensichtlich zu einem Wechsel zu drängen. Dabei wird auch mit gefälschten Telefonnummern agiert, um beispielsweise vorzugeben, von den Stadtwerken zu sein (wir berichteten).

Im Kreis Düren häufen sich aktuell Meldungen über eine weitere Betrugsmasche am Telefon. In Zeiten hoher Energiekosten nutzen die Täter in diesem Fall die grundsätzliche Wechselbereitschaft von Strom- und Gaskunden aus und versuchen die Betroffenen zu einem Wechsel des Anbieters zu drängen.

Betrüger wollen Zählernummern

Dabei werden die Angerufenen oft mit erheblichem Nachdruck dazu aufgefordert, die Zählernummern mitzuteilen. Nicht selten werden auch weitere persönliche Daten wie beispielsweise Kontodaten abgefragt. Die Betrüger missbrauchen oftmals die Rufnummern seriöser Personen oder Organisationen und rufen mit Hilfe einer speziell präparierten Telefonanlage über eine andere Telefonnummer an als über die Nummer, die auf dem Display des Angerufenen erscheint. Die Polizei Düren warnt vor solchen betrügerischen Anrufen und gibt folgende Tipps:

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Geben Sie am Telefon niemals Zählernummer oder Zählerstand durch. Verlangen Sie von dem Anbieter ein postalisch versendetes
    Formular zum Eintragen der Zählerstände.
  • Geben Sie keine sensiblen Kontodaten preis, wenn Sie den Anrufer nicht kennen.
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes
    Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung
    von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Erkundigen Sie sich im Zweifel selbst bei ihrem Strom- bzw. Gasanbieter.
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und
    Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Artikelbild: Pixabay

Quelle:

PP/Polizei Düren


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