Kein gelber Zettel mehr: So läuft die Krankmeldung ab 2023

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arbeitnehmer ab 2023 dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen – das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie weiter bestehen.

Autor: Tom Wannenmacher

So läuft die Krankmeldung ab 2023!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital. Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krankmelden. 
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

Weitere Information findet man bei der Verbraucherzentrale unter „Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vor.

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