So läuft die Krankmeldung ab 2023!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital. Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krankmelden. 
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

Weitere Information findet man bei der Verbraucherzentrale unter „Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vor.

Lesen Sie auch: Blackout und Brownout – Wo liegt der Unterschied?

Lesen Sie auch >   Postbank modernisiert Filialen für Senioren: Online-Banking leicht gemacht

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)