So läuft die Krankmeldung ab 2023!
Das Wichtigste in Kürze:
- Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital. Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
- Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krankmelden.
- Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
- Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.
Weitere Information findet man bei der Verbraucherzentrale unter „Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vor.
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