…dann ist das kein Grund zur Panik. Einige Strom- und Gasanbieter beenden die Vertragsverhältnisse derzeit, doch ihr sitzt dann nicht im Dunkeln.

Einige Strom- und Gasanbieter teilen ihren Kunden derzeit mit, dass sie die Belieferung einstellen. Das bedeutet aber nicht, dass ihr dann plötzlich keinen Strom und Gas mehr habt, denn dann springt der örtliche Grundversorger automatisch ein, meistens sind dies die örtlichen Stadtwerke.

Wie erfahre ich, wer mein Grundversorger ist?

Dies findet ihr einfach über Google raus: Gebt eure Postleitzahl und das Wort „Grundversorger“ ein, scrollt ein wenig weiter nach unten, bis ihr die Seite „stromauskunft.de“ seht und klickt den Link an (das geht schneller, als direkt über die Seite zu suchen).

Aber Achtung: Die Preise beim Grundversorger sind meist viel höher als bei anderen Strom- und Gasanbietern, es lohnt sich also ein Wechsel zu einem anderen Anbieter!

Warum will mich mein bisheriger Anbieter nicht mehr beliefern?

Der Verbraucherzentrale NRW liegen einige Schreiben der Anbieter vor, beispielsweise stellt „Immergrün“ die Belieferung ein, doch die genauen Gründe sind unklar, eine Begründung wird nicht genannt.

Was muss ich machen, wenn ich ein Schreiben vom Grundversorger bekommen habe?

  1. Eine eventuelle Einzugsermächtigung beim bisherigen Anbieter schriftlich widerrufen oder den Dauerauftrag bei der Bank einstellen
  2. Den Zählerstand ablesen und dem Grundversorger mitteilen
  3. Ratsam ist es, nun zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln, da der Grundversorger meistens viel teurer sind

Wie kann ich reagieren, wenn mir die Einstellung der Belieferung von meinem bisherigen Anbieter mitgeteilt wird?

Wenn ihr außerplanmäßig aus dem Vertrag „rausgeschubst“ werdet, und dies mit der lapidaren Begründung, dass die Belieferung eingestellt wird, könnt ihr dem alten Anbieter mitteilen, dass die Kündigung und die Belieferungseinstellung für nicht zulässig haltet.

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Immerhin müsst ihr ja durch die Versorgung durch den Grundanbieter plötzlich mehr zahlen, also könnt ihr dem alten Anbieter im gleichen Zug mitteilen, dass ihr euch die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen einer Vertragspflichtverletzung vorbehaltet.

Für die Bezifferung eines Schadensersatzes vergleicht ihr die Preise des bisherigen Anbieters mit den Preisen des Grundversorgers für die Belieferung. Wenn es dann beispielsweise zwei oder drei Monate dauert, bis euch ein neuer Anbieter beliefern kann, legt ihr die Differenz alter Anbieter/Grundversorger dem alten Anbieter für die Zeit als Schadensausgleich vor.


Foto: NickyPe / Pixabay
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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