Tipps und Hinweise im Zusammenhang mit sog. Kaffeefahrten (ZDDK24)

Autor: Janine Moorees


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PI Leer/Emden – Emden – Die Polizei in Emden erhielt kürzlich einen Hinweis auf eine möglicherweise betrügerische Verkaufsveranstaltung, die als Ausflugsfahrt zu einer Sehenswürdigkeit in einer norddeutschen Großstadt deklariert war.

Im Rahmen dieser Busfahrt wurden den Teilnehmern, welche per Postwurfsendung über die Reise informiert worden waren, Massagegeräte zum Kauf angeboten. Für den Besuch des eigentlichen Fahrtziels blieb den Reisenden letztlich nur noch wenig Zeit. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Fahrten geplant sind. Der Kriminalermittlungsdienst prüft derzeit, ob es zu der Verwirklichung von Straftatbeständen gekommen ist.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man derartige Reiseangebote kritisch prüfen sollte. Häufig werden auf diesen Fahrten Waren wie z.B. Heizdecken, Kochtöpfe oder ähnliches zum Kauf angeboten, welche sich im Nachhinein als minderwertig oder überteuert entpuppen.

Wer auf einer derartigen Freizeitveranstaltung Waren erwirbt, kann von dem Kaufvertrag aber noch zurücktreten. Dem Käufer steht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Widerrufsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss geltend gemacht werden muss.

Weitere Informationen hierzu gibt es z.B. auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/Haustuergeschaefte/Haustuergeschaefte_node.html).

Des Weiteren steht Ihnen die Polizei für entsprechende Verdachtsfälle zur Verfügung.

Quelle: Polizeiinspektion Leer/Emden


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