Achtung vor Titandioxid in Nahrungsergänzungsmitteln und Zuckerperlen
Seit dem 08. August 2022 darf Titandioxid EU-weit nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden, Produkte im Handel dürfen aber noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.
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Titandioxid ist in Lebensmitteln als weißer Farbstoff oder in Glasuren zu finden. Seit dem 08. August 2022 darf Titandioxid EU-weit nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden, Produkte im Handel dürfen aber noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden, doch bei einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale 35 Produkte mit Titandioxid gefunden.
Titandioxid in Lebensmitteln wurde EU-weit verboten, weil eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Einige Produkte mit Titandioxid sind lange haltbar und dürfen noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Titandioxid verleiht Produkten wie Glasuren oder Zuckerperlen einen weißen Glanz. Es wurde auch zum Einfärben von Lebensmitteln wie Marshmallows oder Mayonnaise verwendet.
In einer Stichprobe Mitte August in Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz genauer nachgeschaut und Nahrungsergänzungsmittel, Süßigkeiten, helle Fertigsoßen, Mozzarella und Kuchendekor unter die Lupe genommen – alles Produkte, in denen bislang Titandioxid eingesetzt wurde.
Einzelne Produkte enthielten noch Titandioxid, das Mindesthaltbarkeitsdatum war bei ihnen noch nicht abgelaufen. Am häufigsten war der Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden, aber auch Kuchendekor, Kaugummis und Lutscher mit Titandioxid in der Zutatenliste lagen noch in den Regalen. In Produkten mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum wie beispielsweise Mozzarella fanden die Expertinnen den umstrittenen Zusatzstoff nicht mehr.
Tipp der Verbraucherzentrale: Wer ganz auf Titandioxid verzichten möchte, sollte einen Blick auf die Zutatenliste werfen. Produkte mit der Zutat „Titandioxid“ oder „E171“ sollten besser nicht mehr im Einkaufswagen landen.
Artikelbild: Pixabay
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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