Die Energiepreise sind für viele Haushalte zu einer erheblichen finanziellen Belastung geworden. In diesem Zusammenhang warnen die Verbraucherzentralen vor einer neuen, raffinierten Masche.

Unseriöse Haustürverkäufer nutzen die Verunsicherung und das Bedürfnis der Menschen nach Gaspreisstabilität aus, um ihnen unter dem Deckmantel eines „gedeckelten Gaspreises“ ungewollte Verträge unterzuschieben. Das ist nicht nur irreführend, sondern kann auch finanzielle Folgen für die Betroffenen haben, die oft erst zu spät merken, dass sie in eine Falle getappt sind.

Der Trick mit dem „gedeckelten Gaspreis“

Die Masche funktioniert wie folgt: An der Haustür geben sich Verkäufer als Mitarbeiter des Grundversorgers oder eines lokalen Energieversorgers aus und locken mit dem Versprechen, die Gaskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken, insbesondere nach dem Wegfall der staatlichen Gaspreisbremse.

Sie geben vor, eine Deckelung des Gaspreises anbieten zu können, verlangen aber zunächst Einsicht in die Konditionen des aktuellen Gasliefervertrages sowie die Zählernummer. Auf einem Tablet sollen die Verbraucher dann eine Art „Werbevereinbarung“ unterschreiben, die in Wirklichkeit zu einem Anbieterwechsel führt.

Was tun bei untergeschobenen Verträgen?

Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass an der Haustür abgeschlossene Gasverträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Er empfiehlt, den Widerruf per Einschreiben oder Fax zu versenden und den Zugang beim Vertragspartner nachzuweisen.

Außerdem sollten die Betroffenen dem alten Gasversorger mitteilen, dass die Kündigung nicht in ihrem Auftrag erfolgt ist.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Betrug

Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, gibt die Verbraucherzentrale Hamburg wichtige Tipps:

  • Seien Sie an der Haustür besonders vorsichtig.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten oder Vertragsdetails preis.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne genaue Prüfung.
  • Lassen Sie sich außerdem eine Kopie aller unterschriebenen Dokumente geben und bestehen Sie darauf, alle Vertragsdetails schriftlich zu erhalten, bevor Sie einem Vertrag zustimmen.

Fragen und Antworten zum Thema Betrug an der Haustür:

Frage 1: Was tun, wenn man an der Haustür unwissentlich einen Gasvertrag abgeschlossen hat?
Antwort 1: Widerrufen Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss per Einschreiben oder Fax. Informieren Sie auch Ihren alten Gaslieferanten über den ungewollten Wechsel.

Frage 2: Wie kann man sich vor solchen Betrügereien schützen?
Antwort 2: Geben Sie an der Haustür keine persönlichen Daten preis, unterschreiben Sie nichts ungeprüft und lassen Sie sich immer eine Kopie aller unterschriebenen Dokumente sowie die schriftlichen Vertragsdetails aushändigen.

Frage 3: Was versprechen die Betrüger an der Haustür?
Antwort 3: Sie geben vor, als Mitarbeiter des Grundversorgers oder eines örtlichen Energieversorgers die Gaskosten durch einen gedeckelten Gaspreis senken zu können.

Frage 4: Warum ist es schwierig, einen ungewollten Vertragswechsel rückgängig zu machen?
Antwort 4: Weil sich die Versorger oft querstellen und nicht ohne weiteres akzeptieren, dass die Vertragskündigung nicht im Auftrag des Verbrauchers erfolgte.

Frage 5: Was bedeutet die „Werbeeinwilligung“ eigentlich?
Antwort 5: Trotz des harmlos klingenden Namens führt diese Einwilligung tatsächlich zu einem Wechsel des Gasversorgers.

Fazit

Die aktuelle Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg vor der neuen Betrugsmasche an der Haustür zeigt, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten in die Irre führen zu lassen.

Verbraucher können sich schützen, indem sie sich schriftlich informieren lassen und alle Unterlagen kritisch prüfen. Wer dennoch in eine solche Falle getappt ist, hat die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und zum alten Anbieter zurückzukehren.

Umfassende Information und das Wissen um die eigenen Rechte sind entscheidend im Kampf gegen unseriöse Praktiken.

Quelle: Verbraucherzentrale

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