Die Welttierschutzgesellschaft informiert im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken“ über die Problematik der uneingeschränkten Tierleid-Darstellung. Nach dem Motto „Keine Likes für Tierleid“ zeigt der Verein auf, wie Nutzerinnen und Nutzer darauf reagieren sollten. Ein Überblick:

Soziale Netzwerke sind Plattform für Fotos und Videos von und mit Tieren – doch darunter befindet sich allzu oft leider massives Tierleid, welches sich aufgrund unzureichender Gemeinschaftsstandards und fehlender gesetzlicher Grundlage bis dato uneingeschränkt verbreiten kann. Die Welttierschutzgesellschaft – ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, kurz WTG – hat sich dem Thema im Rahmen der Kampagne #StopptTierleid angenommen. Sie adressieren die Betreiber*innen der sozialen Netzwerke und die Bundesregierung mit der Forderung für einen konsequenten Umgang mit der bis dato uneingeschränkten Darstellung von Tierleid.

Gleichzeitig leistet die WTG Informationsarbeit für Nutzerinnen und Nutzern der Netzwerke und leitet an, Tierleid als solches zu erkennen. Denn zwischen direkter Gewalteinwirkung und einem respektlosen Umgang mit Tieren liegen Welten – entsprechend bewusst sollte auch die Reaktion auf den entsprechenden Inhalt gewählt werden. Hier zeigen wir Dir einige Auszüge des umfangreichen Leitfadens zum Thema, die vollständige Version findest Du auf: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-tierleid/.

Hinweis: Es geht dabei ausschließlich um Tierleid-Inhalte, die keine Informations- oder Dokumentationszwecke erfüllen, also von den Ersteller*innen rein für Klicks, Reichweite oder vermeintlich gute Unterhaltung gepostet werden.

Eindeutiges Tierleid

Im deutschen Tierschutzgesetz heißt es:

§1: „Niemand darf, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Unter Inhalte eindeutigen Tierleides fallen für die Welttierschutzgesellschaft demnach alle Inhalte, deren Tat strafbar wäre, weil sie eine Art des physischen und/oder psychischen Leidens von Tieren darstellen, welches durch keinen Umstand, also sogenannten vernünftigen Grund, zu relativieren wäre. Beispiele solcher Inhalte sind:

Die Darstellung von roher Gewalt gegen Tiere, wie z.B.

  • Tiere werden mutwillig verletzt oder schwer misshandelt, wie z.B. im Zuge der sogenannten „Animal Crush-Challenge“,
  • Tieren wird mit Klebeband die Schnauze verbunden,
  • Tieren werden mit Klebstoff die Tatzen verklebt (#cattape-Challenge),
  • Tierkämpfe werden beworben,
  • lebendige Tiere werden zubereitet oder direkt verzehrt,
  • Tiere werden nicht fachgerecht und tierschutzwidrig gejagt, geschlachtet oder getötet,
  • Tiere werden zu Modezwecken durch Tätowierungen und Piercings verstümmelt,
  • Tiere werden unkritisch oder beschönigend mit kupierten Ruten oder Ohren sowie gekürzter Rute gezeigt.

Die Darstellung von Tierleid durch vermeidbaren menschlichen Kontakt mit Wildtieren

  • Wildtiere, die offensichtlich privat und nicht tiergerecht im Haushalt als Haustiere gehalten werden,
  • Wildtiere, die offensichtlich von Reisenden für Selfies genutzt werden und somit den Wildtierselfie-Tourismus und Wildtierhandel befördern,
  • Wildtiere, deren Haltung nur unter größten Aufwand und Wissen tiergerecht möglich ist oder deren Beschaffung in der Regel tierschutzrelevant ist (z.B. weil es Wildfänge sind oder der illegale Wildtierhandel und die Wilderei befördert werden), die für die private Haustierhaltung beworben oder angeboten werden.

Inszenierte Rettungen, sogenannte Fake Rescues:

  • Inhalte dieser Art – meist simpel betitelt als z.B. „Mann rettet Hund von Python“ – bringen die Tiere bewusst in diese Situationen, um mit einem vermeintlichen Rettungsvideo Reichweite zu erhalten. Sie sind auch als sogenannte inszenierte Rettungen zu definieren. Eine Anleitung zum Erkennen dieser speziellen Tierleid-Inhalte findest Du auch hier: https://welttierschutz.org/fake-rescues/.

Die Darstellung von Tieren in Tierleid-Situationen, die vermeintlich „lustig“ sein soll, wie z.B.

  • von Tieren, die stark überhitzen oder in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt sind, beispielsweise durch Verkleidungen,
  • von Tieren, die absichtlich erschrocken werden, wie im Rahmen der #kulikitaka-Challenge, in deren Folge Tiere zu Tode kamen.
  • von Tieren, die einer Qualzucht entsprechen: Als Beispiele sind hier Hunde, die durch schwere Probleme bei der Atmung bis zur tödlichen Pug-Dog-Enzephalitis (Gehirnentzündung), oder Katzen zu nennen, die aufgrund der Kurzköpfigkeit (Brachyzephalie) oder Kleinwüchsigkeit lebenslang leiden. Auch Hybridtiere wie Savannah- und Bengalkatzen oder Wolfshybriden der ersten Generationen sowie Tiere, die extrem groß- oder kleingezüchtet worden sind, z.B. sogenannte Teacup-Hunde und Munchkin-Katzen, sind aus Tierschutzsicht problematisch.

Nutzerinnen und Nutzer sollten keine Reaktion auf Inhalte eindeutigen Tierleids zeigen und diese stattdessen konsequent an die Moderator*innen-Teams des jeweiligen Netzwerkes melden.

Tierleid-Verdacht

Schwieriger verhält es sich mit Inhalten dieser Kategorie. Der Definition Tierleid-Verdacht ordnet die WTG Inhalte zu, die auf eindeutiges Tierleid hindeuten, ohne weiteren Kontext aber nicht klar als solches deklariert werden können – eine Strafbarkeit der Taten wäre nach dem Tierschutzgesetz also nicht eindeutig zu klären, da in vielen Beispielen der in §1 genannte „vernünftige Grund“ für Tierleid vorliegen könnte. Für eine abschließende Bewertung sind Punkte wie die Körpersprache des Tieres, der Kontext und das zugrundeliegende Verhältnis zwischen Tier und Mensch ausschlaggebend.

In den folgenden Beispielen ist der Kontext aber nicht ausreichend gegeben, weshalb ein Leid des dargestellten Tieres möglich bis wahrscheinlich, jedoch nicht eindeutig nachweisbar ist.

  • Ein häufig geteilter Inhalt sind etwa Aufnahmen, in denen Menschen einen engen Kontakt zu Wildtieren pflegen, der Ort oder der Grund für die Nähe aber unklar bleiben. Zum Teil werden die Tiere auch gebadet. Essenziell wäre hier der Kontext, um die Situation beurteilen zu können: In Wildtierauffangstationen werden gerettete Wildtiere aufgepäppelt und im Rahmen notwendiger tiermedizinischer Behandlung gebadet werden müssen. Für diese Wildtiere ist der Kontakt zum Menschen unter Umständen lebensentscheidend, das damit eventuell verbundene Tierleid muss somit in Kauf genommen werden. Gleichzeitig kann diese Prozedur aber auch inszeniert und somit als unnötig und sehr leidvoll keinen vernünftigen Grund darstellen. Es kann sich ebenso um Wildtiere handeln, die illegal der Wildnis entnommen oder für die Haustierhaltung oder den Selfie-Tourismus gezüchtet wurden. Nur wenn die Hintergründe des Kontaktes zwischen Wildtier und Mensch eindeutig ersichtlich werden, ließen sich die Fälle eindeutig beurteilen.
  • Wenn Tiere auf Fotos und Videos in ihrer Bewegungsfreiheit beispielsweise durch Verkleidungen eingeschränkt werden, mag dies zunächst auf Tierleid hindeuten. Eine Reihe Beispiele bietet die #ScrunchieCat-Challenge, für die Katzen mit Haarbändern die Ohren verbunden werden. Es bleibt aber individuell zu bewerten, ob das Tier leidet und kann nur anhand des Verhaltens vom Tier abschließend bewertet werden.
  • Schwer einzuordnen sind oft auch Aufnahmen, in denen Tiere falsch ernährt werden, wie beispielsweise Hunde, die im Rahmen von #Mukbang-Challenges mit Lebensmitteln wie Avocados, gewürztem Fleisch oder Schokolade gefüttert werden. Es ist eindeutig Tierleid, wenn die Art und Menge der Fütterung lebensbedrohliche Folgen haben kann.

In den genannten Fällen lassen nur der Kontext und oft auch die Präzision der Aufnahme – ob Video oder Foto – eine abschließende Zuordnung zu. Im Sinne des Tierschutzes empfiehlt die WTG aber im Zweifel für das Tier zu entscheiden. Das bedeutet, dass man so lange vom Leid des Tieres ausgehen sollte, bis das Gegenteil offensichtlich wird.

Nutzerinnen und Nutzer sollten auf Tierleid-Verdachtsfälle – also Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschließend zu beurteilen, ist – über die Kommentarfunktion reagieren und nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme fragen. Weise doch den Erstellenden darauf hin, dass der Kontext fehlt und Du Tierleid vermutest. Kommt keine Reaktion, melde bitte auch diesen Inhalt konsequent.

Respektloser Umgang

Viele Aufnahmen von Tieren, die sich in den sozialen Netzwerken besonders rasant und oft unreflektiert verbreiten, stellen nach Erfahrung der WTG einen respektlosen Umgang mit Tieren dar. In manchen Fällen animieren die Inhalte sogar noch zum Nachahmen – und könnten in Tierleid-Situationen enden.

  • Gemeint sind hier beispielsweise Inhalte, für die Tiere in Szene gesetzt werden: Zwar wird dabei kein Tierleid verursacht, die Tiere werden aber für die Darstellung wider besseren Wissens um das Unwohlsein, die Angst oder Irritation des Tieres in unnatürliche Situationen gebracht.
  • Weiter gibt es Beispiele respektlosen Verhaltens, in denen tote Tiere vermeintlich lustig inszeniert werden. Dass Inhalte dieser Art häufig überhaupt erst generiert werden, um „unterhaltsame“ Inhalte zu gestalten und somit Reichweite zu erlangen, zeigt sich an der häufigen Nutzung von Hashtags wie #trynottolaugh (deutsch: Versuche, nicht zu lachen) oder im Rahmen von Challenges, die andere zum Nachahmen animieren. Die Bewertung, ob die Darstellung dem Tier gegenüber respektlos ist, liegt immer im Auge des Betrachtenden und muss individuell definiert werden.

Fehlt aber der Respekt gegenüber Tieren, kann dies die Vorstufe zu Tierleid sein. Denn die Inhalte könnten nachgeahmt werden, was auch eine Steigerung der Darstellung zur Folge haben und in Tierleid münden könnte. Die Inhalte bergen außerdem die Gefahr, dass der generelle Blick des Menschen auf Tiere sich verändert und Maßnahmen zur Tierschutzstärkung abgeschwächt werden könnten, wie die WTG schreibt.

Nutzerinnen und Nutzer der Netzwerke werden deshalb hier zu Achtung gebeten: Erscheint Dir ein Inhalt respektlos gegenüber dem Tier, weise doch die erstellende Person darauf hin, dass der Inhalt nicht Deinem Empfinden eines wertschätzenden Umgangs mit Tieren entspricht. Gleichzeitig solltest Du den Beitrag aber auch nicht weiterverbreiten, sondern an das Moderator*innen-Team melden.

Keine Likes für Leid

Die Welttierschutzgesellschaft hält es für zwingend notwendig, dass die sozialen Netzwerke Tierleid erkennen und entsprechend darauf reagieren. Solange dies nicht geschieht, sind Nutzerinnen und Nutzer in der Pflicht, diesen entschieden entgegenzutreten.  Das heißt: Vor dem Weiterverbreiten etwaiger Tierinhalte solltest Du Dich immer fragen, ob der Inhalt im Sinne des Tierschutzes förderlich ist.

  • Ist es eindeutiges Tierleid oder ist der Kontext klar und von sinnvollen Informationen ergänzt?
  • Ist er es nicht, entscheidet bitte im Zweifel für das Tier – und verbreitet den Inhalt nicht weiter. Stattdessen solltest Du die Inhalte immer den Moderator*innen-Teams der Netzwerke melden.

Was Du noch tun kannst:

  • Sag es weiter: Teile diesen Artikel in den Netzwerken Deiner Wahl und lasse andere Nutzerinnen und Nutzer davon wissen.
  • Unterstütze die Forderung der Welttierschutzgesellschaft mit Deiner Unterschrift: Mit einer Petition fordert der Verein, dass die Darstellung und Verbreitung von Tierleid-Inhalte auf den sozialen Netzwerken gestoppt wird: www.welttierschutz.org/tierleid-stoppen.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)