Nein, Zorro-Filme können nicht verboten werden!

Da mehrere Bundesländer das „Z“-Symbol als Propaganda-Zeichen verboten haben, vermuten manche Leute, dass nun Zorro-Filme verboten werden. Doch dem ist nicht so!

Autor: Ralf Nowotny

Die Behauptung

Viele vermuten, dass das Verbot der Darstellung des Z auch dazu führt, dass Zorro-Filme verboten werden.

Unser Fazit

Das ist Unsinn, da das markante Z des Zorro in keinerlei Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine steht.

Bekanntermaßen sind auf den russischen Militärfahrzeugen sehr häufig die Buchstaben Z und V zu sehen, wobei besonders das Z mittlerweile zu einem Propaganda-Zeichen geworden ist, mit dem auch hierzulande Menschen zeigen wollen, dass sie den Angriff Russlands auf die Ukraine unterstützen, indem sie beispielsweise den Buchstaben groß auf die Heckscheibe ihrer Autos kleben.
Mehrere Bundesländer haben die Darstellung des Z nun unter Strafe gestellt, wodurch nun so mancher anscheinend vermutet, dass die berühmten Zorro-Filme nun auch verboten werden.
Doch das ist Unsinn, denn es kommt auf den Kontext an!

Die Behauptung

Seit Ende März, als das BMI verkündete, dass das Zeigen des Z-Symbols möglicherweise strafbar sein kann, geistert die Behauptung immer wieder durch soziale Netzwerke.

Die einen formulieren es fragend, die anderen sind sich dabei augenscheinlich absolut sicher, dass die Zorro-Filme nun auch verboten sind, schließlich ist ja sein Markenzeichen ein großes Z, welches er mit seinem Degen zeichnet.

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Zorro soll verboten sein? Unsinn!

Wie schaut es rechtlich aus?

Das Zeigen des Z im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist gemäß § 140 Abs. 2 Strafgesetzbuch die Billigung einer rechtswidrigen Tat mithilfe einer Abbildung gem. § 11 (3) StGB. Zum Zuge kommt dann auch § 80a StGB (Aufstachelung durch Verbreitung eines Inhaltes zum Verbrechen der Aggression gemäß § 13 Völkerstrafgesetzbuch).

Das waren nun eine Menge Gesetze in nur einem Absatz, deswegen hier nun mal einfacher formuliert:
Wenn der Buchstabe Z öffentlich und für eine durchschnittliche Person eindeutig in Verbindung mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gezeigt wird, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es kommt also auf den eindeutigen Kontext an!
Wenn ein Z an der Haustür hängt, weil der Familienname mit dem Buchstaben beginnt, dann ist das keine Billigung des Angriffskrieges. Auch ein Z-Anhänger, weil man vielleicht Zora oder Zacharias heißt, ist natürlich nicht strafbar.

Ebenso ist es nicht strafbar, wenn das Z als Logo verwendet wird, beispielsweise wie die Zurich Versicherung es macht. Die Brauerei Fiege hätte auch gar nicht das Z von ihren Zwickelbier-Etiketten entfernen müssen (wir berichteten), da niemand deswegen vermuten würde, dass die Brauerei den Angriffskrieg billigen würde.

Wenn aber das Z eindeutig verwendet wird, beispielsweise in Verbindung mit einem Foto Putins oder einer Russland-Flagge oder im Rahmen einer pro-russischen Demonstration, dann greift eben oben genannter § 140 StGB: Die Billigung einer rechtswidrigen Tat.

Fazit

Nein, Zorro-Filme wurden und werden deswegen nicht verboten, da die Verwendung des Z in den Filmen und den Comics in keinerlei Zusammenhang mit der Billigung des Angriffskrieges auf die Ukraine stehen.

Weitere Quellen: Legal Tribune Online, rbb, Tagesschau
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