Die Behauptung

Es gibt die Behauptung, in Deutschland existiere ein Gesetz, welches das Zünden einer Atombombe mit nur 5 Jahren Haft bestraft wird.

Unser Fazit

Ja, das Gesetz existiert tatsächlich!
Es stellt das Zünden einer Atombombe in Deutschland unter Strafe und unterscheidet juristisch korrekt, ob dabei Menschen umgekommen sind oder Sachgut beschädigt wurde.

Wir wundern uns ja immer über seltsam schräge Gesetze in den USA. Diesmal bin ich selbst beim Suchen eines bestimmten Paragrafen über eine etwas skurrile Rechtsnorm bezüglich Atombomben gestoßen, welcher mir in einer Diskussion mit Juristen schon mal herangetragen wurde.

Atomexplosionen sind die mächtigsten, von Menschen verursachten Explosionen. Sie werden im einfachsten Fall durch die Zündung einer Kernspaltungsbombe ausgelöst. Die Explosion setzt unmittelbar nach Überschreiten einer kritischen Masse durch eine nukleare Kettenreaktion ein. Bei einer überirdischen Detonation in der Luft, entstehen die typischen Explosionswolken, der Feuerball, eine Druckwelle und radioaktive Rückstände.

Eine Atombombenexplosion hat im Vergleich zu konventionellen Explosionen eine wesentlich größere Energiemenge, sowie sehr viel höhere Temperaturen. Chemische Explosionen haben Temperaturen bis zu einigen tausend Grad, bei Kernexplosionen werden hingegen Temperaturen von über 100 Millionen Grad erreicht.

Die Zunahme der atmosphärischen Radioaktivität durch Atomwaffentests führte 1963 zum Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffentest in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. Testexplosionen der Vertragsparteien finden seitdem stets unterirdisch statt.

Trotzdem findet sich zum Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie ein Paragraf im deutschen Strafrecht, da es für das Zünden einer Atombombe keine gesonderten Regelungen im Atomgesetz gibt. Der Tatbestand wurde in § 307 StGB aufgenommen und enthält unterschiedliche Delikte.

Der Wortlaut:

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe 1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Delikt wird bereits im Versuchsstadium als Vollendung betrachtet. Abs. 1. der Regelung greift bereits, wenn ein Täter zur Verwirklichung der Tat ansetzt. Wegen der besonderen Gefährdungslage erklärt sich die erhebliche Strafdrohung von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe.

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Wer hingegen mit einer Atomexplosion mindestens einen Menschen oder eine Sache gefährdet, kann mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden. Lebenslange Haft kann es geben, wenn mindestens ein Mensch bei einer Atomexplosion stirbt. Durch tätige Reue kann die Strafe abgemildert werden, dazu muss der Täter die Tat aufgeben oder die Gefahr so abwenden, dass kein erheblicher Schaden entsteht.

Warum gibt es dieses Gesetz?

Es stellt sich noch die Frage, warum überhaupt ein solches Gesetz existiert und wie es entstanden ist. In Deutschland gilt, alles muss justiziabel sein. Somit kann auch eine Atombombenexplosion in Deutschland nicht ungestraft bleiben.

Ebenso könnte man sich fragen, wie und wo man im doch recht dicht besiedelten Deutschland eine Atombombe zündet, ohne dass ein Mensch oder eine Sache zu Schaden und damit Absatz 1 zur Anwendung kommt. Oder wie sich die fahrlässige von einer nicht fahrlässigen Zündung unterscheidet.

Achja.
Deutschland hat keine eigenen Atomwaffen. Es wird auch schwierig sein, das Material für eine Atombombe zusammen zu bekommen.

Übrigens: Im kalifornischen Chico wollte der Stadtrat nur 500 US-Dollar Strafe ansetzen, wenn man innerhalb der Stadt eine Atomwaffe zündet. – So schließt sich der Kreis hin zu den teils verwunderlichen Gesetzen in den USA.

Quellen: Strafgesetzbuch, Atomgesetz, academic.com, Chico (USA)

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