Vorsicht! Über einen Videochat hat ein Unbekannter einen 11 jährigen Jungen dazu animiert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Am 2. März 2017 gegen 16:30 Uhr erschien die Mutter eines elfjährigen Jungen in der Polizeiinspektion und gab an, dass ihr Sohn im Internet zu sexuellen Handlungen an sich genötigt wurde Der Junge hatte über ein Internetspiel einen Mann kennen gelernt. Dieser hatte unter Versprechen von Geschenken den Jungen dazu gebracht, im Videochat sexuelle Handlungen an sich durchzuführen. Die Mutter erfuhr durch einen Internet Messenger von den Handlungen und erstattete Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Kriminalpolizei ermittelt.

via Pressemeldung Polizei

Nicht nur für Minderjährige gefährlich!

Über Chats oder soziale Netzwerke werden Opfer ausgewählt und mit einem Fake-Profil kontaktiert. Nicht nur Jugendliche oder Minderjährige tappen hier in die Falle, sondern auch viele Erwachsene. Der Unterschied liegt hierbei jedoch aus im Anlass: bei erwachsenen Personen geht es letztendlich oftmals um Erpressung. Da Minderjährige nicht zu Zahlungen erpresst werden können, liegt ein anderes Motiv vor.

Der Ablauf

Der Ablauf ist jedoch zunächst identisch: durch das Chatten wird eine Vertrauensbasis geschaffen. Wenn genügend Vertrauen da ist, animiert der Täter das Opfer sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Von diesen Handlungen oder Bildern machen die Täter dann Screenshots oder Videomitschnitte.

Erwachsene Personen werden ab diesem Zeitpunkt dann meist erpresst. Bei Nichtbezahlung von einigen Hundert Euro werde das Bildmaterial den „Freunden“ gezeigt bzw. auf Videoportalen veröffentlicht. Als „Entscheidungshilfe“ übermittelt die Täterseite Kopien der Freundeslisten des Opfers. Das Geld ist dann mittels Bargeldtransfer-Dienstleister zu überweisen.

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In Falle getappt – was tun?

  • Man sollte den Kontakt sofort abbrechen und den Chat sofort beenden.
  • Nicht auf die Forderung eingehen und  bezahlen! Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Bezahlen nicht vor der Veröffentlichung schützt. Ganz im Gegenteil folgten danach weitere Forderungen und die Erpressung endete nicht!
  • Lass dich auch nicht zu weiteren sexuellen Handlungen vor der Kamera erpressen!
  • Du kannst auch versuchen, als Antwort folgenden Text zu schicken: „Ich bin der Vater/die Mutter des Burschen, den Sie gerade gefilmt haben. Es ist nach §207a „pornografische Darstellung Minderjähriger“ verboten, pornografische Aufnahmen von Personen unter 18 zu machen, zu besitzen und auch zu veröffentlichen. Sollten Sie dies dennoch tun, werde ich nicht davor zurück schrecken, Anzeige zu erstatten.“ Denn dieser Paragraph gilt in ganz Europa und schreckt Betrüger häufig schon als Androhung ab.
  • Solltest du tatsächlich auf einer Plattform das Video von dir entdecken, wende dich gleich an die Betreiber der Seite. Gerade Facebook z.B. löscht Videos mit sexuellem Inhalt sehr schnell. Du kannst dazu auch unseren direkten Draht zu Facebook nützen.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)