Seit Tagen macht ein Gerücht die Runde, welches meist auf Facebook geteilt bzw. auf WhatsApp immer wieder geteilt wird! Es geht bei diesem Gerücht darum, dass von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt wurde und das ihr Ehemann automatisch das Recht hätte, nun mit auf Kur zu gehen.

Es handelt sich um diese Nachricht aus dem Jahre 2017:

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Die OÖGKK hat auf Ihrer Facebookseite nun folgende Stellungnahme dazu abgegeben:

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Derzeit werden in den sozialen Medien Nachrichten verbreitet, wonach die Krankenkassen bei einem Kuraufenthalt Begleitpersonen für Musliminnen finanzieren. Diese Behauptung ist frei erfunden!
Die #OÖGKK handelt auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – weder aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht.
Wenn Sie ein solches oder ein ähnliches Gerücht erreicht, dann kontaktieren Sie uns bitte unter 05 78 07 – 0 oder [email protected]. Wir bemühen uns um Aufklärung!
Bitte helfen Sie uns, diese Information zu verbreiten und teilen Sie diesen Beitrag – danke!

Quelle: Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag

Falschmeldung ist bereits seit dem Jahre 2015 in Umlauf!

Bereits im Jahre 2015 gab es dieses Gerücht. Damals jedoch wurde es noch per E-Mail versendet und der Inhalt sah damals so aus:

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Im Jahre 2015 hieß es bereits:

Die erhobene Behauptung ist definitiv falsch und nicht nur gesetzlich, sondern – auf Grund der Budgetprobleme der Krankenkassen – auch praktisch ausgeschlossen.

Quelle: stoppt die rechten- kostenloser Kuraufenthalt für muslimische Ehemänner?

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