Hamburg – „Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg-Stadt konnte nachgewiesen werden, dass ein 53 jähriger Hamburger über ein Jahr zu Unrecht Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Altona West bezogen hat“, so Pressesprecher Oliver Bachmann. „Bei drei entsprechenden Anträgen hat er verschwiegen, dass er nebenbei geringfügig beschäftigt war.“

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese sah es als erwiesen an, dass sich der geständige Angeklagte in diesen drei Fällen des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch strafbar gemacht hat und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Den zu Unrecht bezogenen Betrag von etwas mehr als 2.000 Euro muss der Mann noch zurückzahlen.

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