Darf der BND jetzt offiziell mitlesen und sich meine Bilder ansehen?

Ein vermeintliches Bundesgerichtshofsurteil, nach dem private Nachrichten und Fotos mitgelesen und angesehen werden dürfen, verunsichert viele Nutzer. Selbst verschlüsselte Nachrichten seien vor dem sogenannten Staatstrojaner und dessen legitimen Einsatz nicht mehr sicher – Doch was ist an den vielen Informationen, die zur Zeit zu dem Thema kursieren, dran? Entsprechend soll die Sachlage zum bisherigen Zeitpunkt im Folgenden dargelegt werden.

Was hat es mit dem Urteil auf sich?

Bereits die vielfach zu lesenden Annahme, es handele sich um ein BGH Urteil (Judikative), ist faktisch so falsch. Der Bundesgerichtshof hat noch kein Urteil gesprochen; bisher wurde lediglich im Bundestag (Legislative) ein Gesetzesentwurf unterbreitet. Damit dieser in Kraft tritt, muss der Bundesrat diesem zunächst zustimmen – und das wird voraussichtlich Mitte September 2017 zur Entscheidung stehen.

Ein fester Beschluss oder ein entsprechendes Urteil wurde noch nicht erlassen.

Warum darf die BND einen Trojaner einsetzen und einfach Daten ausspionieren?

Das war generell auch schon zuvor möglich, die Änderung, die durch den Gesetzesentwurf in Kraft treten würde, würde die Hemmschwelle dafür, diesen Trojaner einsetzen zu dürfen jedoch rapide herabsetzen. Bislang wurde dieser zur Vermeidung von Terror eingesetzt und für diesen Gebrauch legitimiert, die Änderung sieht eine Ausweitung auf Strafbestände nach §100a StPO vor:

„Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen. (1)“

Der Inhalt des Gesetzesentwurfes ist entsprechend nicht neu. Er soll aber, nach dem neuen Entwurf, eine Ausweitung in der Anwendung erfahren.

Insbesondere Privatpersonen wären dadurch betroffen, allerdings ist die Durchsetzung des Entwurfs sehr unwahrscheinlich: Er steht im direkten Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008, nach dem die Unversehrtheit informationstechnischer Systeme gewährleistet werden müsste und diese nur unter äußerst gravierenden Bedingungen – etwa Terrorismusgefahr – ausgesetzt werden darf.

Wie kann ich mich schützen?

Dafür müsste zunächst geklärt werden, wie die BND anstrebt, die entsprechenden Geräte mit dem Staatstrojaner zu infizieren – dazu hat sich bisher noch niemand konkret geäußert. Die Frage nach dem ‚WIE‘ hat auch auf weiteren Ebenen signifikanten Einfluss auf die digitale Infrastruktur, und muss dringend gründlich überlegt werden. Insgesamt ist es sinnvoll, verschlüsselt zu kommunizieren und sein System inkl. der Sicherheitsupdates aktuell zu halten, um sich zu schützen.

Hat der Staat überhaupt einen solchen Staatstrojaner?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Fest steht, sollte die BND einen Staatstrojaner besitzen, dieser sich einer Sicherheitslücke bedienen müsste, die weltweit eine Gefahr für die gesamte digitale Infrastruktur darstellt. Außerdem darf gegen diese Software bisher noch kein angemessenes Vorgehen gefunden worden oder bekannt geworden sein.

Fazit:

Die verschiedenen Berichte zu dem angeblichen BGH Urteil sind zum Teil verfälschend und drücken sich an vielen Stellen missverständlich aus, insbesondere bei jenen, die sich mit der Materie nicht vertiefend beschäftigen. Das sorgt für Irritationen und Angst bei vielen Nutzern. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde jedoch noch nichts entschieden, und in Anbetracht des vorangegangenen Urteils von 2008 ist es auch eher unwahrscheinlich, dass der Gesetzesentwurf in der jetzigen Fassung Anwendung findet.

Quelle: pnp.de

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