Bundestag beschließt „Facebook-Gesetz“

Hasskommentare sind Alltag in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass Unternehmen wie Facebook und Twitter noch härter dagegen vorgehen müssen. Strafbare Inhalte sollen so schneller gelöscht werden. Das umstrittene Gesetz wurde am Freitag, 30.6.2017 beschlossen. Dieses soll Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terror-Propaganda verpflichten. Im Detail bedeutet dies, dass klar strafbare Inhalte, nach einem Hinweis darauf, binnen 24 Stunden zu löschen sind. Für nicht klare bzw. eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro!

Videomitschnitt

Ausdrücklich wird folgendes erwähnt:

Die Ordnungswidrigkeit kann auch dann geahndet werden, wenn sie nicht im Inland begangen wird

Der Deutsche Bundestag ergänzt:

Zur Klärung, ob ein nicht gelöschter Inhalt tatsächlich rechtwidrig ist, muss das für die Durchführung zuständige Bundesamt für Justiz, vor Verhängung des Bußgeldes, eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Verweis und Quelle: Deutscher Bundestag / Bundestag beschließt Gesetzt gegen strafbare Inhalte im Internet

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