Essen – Wie stoppt man(n) einen Sattelschlepper? Dieses Problem löste Mittwochmittag (12. Juli, gegen 14:30) in Schönebeck eine Streifenwagenbesatzung der Altenessener Wache auf etwas andere Art.

Nach jetzigem Kenntnisstand rangierte ein 71- jähriger Lastwagenfahrer aus dem sauerländischen Neheim mit seinem Sattelschlepper in der Lohstraße/ Im Wulve.

Zahlreiche Anrufe liefen über die Notrufleitung 110 bei der Einsatzleistelle auf, in denen aufgeregte Passanten und Anwohner von einem „außer Kontrolle geratenem Sattelschlepper“ berichteten. Mehrere Streifenwagen setzte die Polizeizentrale sofort für diesen außergewöhnlichen Einsatz in Bewegung. Mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn traf kurz darauf Gruga 13/38 als erste Einsatzwagen ein. Zeugen zeigten auf den Sattelzug, der sich rückwärtsfahrend von der Unfallstelle entfernte. Weder Strauch noch Baum, bzw. Golf, Caddy, Focus oder 5er BMW, konnten den rangierenden tonnenschweren Sattelschlepper Marke Mercedes Actros stoppen. Auch die Rufe der entsetzten Anwohner und die Lautsprecherdurchsagen der Polizisten erreichten den Fahrer trotz heruntergelassener Seitenscheibe nicht.

Eine Kollision mit dem dahinter stehenden Streifenwagen konnte dessen Fahrer (55) rechtzeitig verhindern, indem er zügig einige Meter zurücksetzte. Schnell entschloss sich sein 30-jähriger Kollege und Beifahrer zum Handeln, als das Gespann kurz stoppte. Er sprang auf den Sattelschlepper und öffnete die Fahrertür. Mit Tritten versuchte der „offensichtlich außer Kontrolle geratene 71-jährige Lastwagenfahrer“, den Polizisten an seinem Vorhaben zu hindern. Bevor der sich wehrende Senior die Zugmaschine wieder in Fahrt versetzen konnte, griff der Polizeikommissar zu und zog den Mann vom Fahrersitz. Mit Hilfe seines hinzukommenden Kollegen konnte er überwältigt und gefesselt werden.

Warum es zu dem unerklärlichen Verhalten des Mannes und der daraus resultierenden folgenreichen Unfallfahrt kam, wird nun ein Ermittler des Verkehrskommissariats 3 klären. Ob der Fahrer möglicherweise beeinflussende Substanzen oder Arzneimittel zu sich genommen hat, wird möglicherweise durch die entnommene Blutprobe festgestellt werden können. Alkoholeinfluss kann mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits jetzt ausgeschlossen werden. Den Führerschein als Fahrerlaubnis beschlagnahmten die Beamten nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin und schätzten die entstandenen Flur- und Fahrzeugschäden vorsichtig auf 20.000 Euro.

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