Frankfurt am Main – Am 20. September kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus der Türkei.
Dabei überprüften sie auch Koffer und Handtasche einer 23- jährigen Frau, die gemeinsam mit ihrer Familie reiste. Auf Nachfrage gab diese an, außer Zigaretten keine steuerpflichtigen Waren dabei zu haben. Lediglich zwei kleine Anhängermünzen aus Gold habe sie für ihre Söhne gekauft. Weiteren Goldschmuck habe sie nicht dabei. Bei der Kontrolle der Handtasche fanden die Zollbediensteten eine Babywindel. Von außen waren in dieser feste Gegenstände spürbar. Auf Nachfrage gab die Frau zu, Goldschmuck in der Windel versteckt zu haben.
„Der Goldschmuck hatte einen Wert von mehr als 1.700 Euro. Somit hätte dieser im Roten Ausgang beim Zoll angemeldet und die Einfuhrabgaben gezahlt werden müssen. Dieser Pflicht ist die Reisende nicht nachgekommen. Erschwerend kommt hin-zu, dass sie den Goldschmuck besonders versteckt hatte. Es wurde ein Steuerstraf-verfahren eingeleitet und der Goldschmuck als Beweismittel sichergestellt“,
so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main
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