Bei der E-Mail von „noreply@ airberlin-inso .de” handelt es sich um KEINE Mail mit gefährlichem Inhalt, sondern um eine E-Mail des Insolvenzverwalters der Air Berlin.

Die E-Mail dürften alle bekommen haben, denen Air Berlin noch Geld schuldet. NICHT umgekehrt! Als Beispiel: Jeder der Tickets gekauft hat, die er nicht mehr nutzen konnte, ist automatisch Gläubiger der Air Berlin.
Die E-Mail stammt von der Floether und Wissing Insolvenzverwaltung, welche wirklich mit der Insolvenzabwicklung der Air Berlin beauftragt wurde (vergleiche). Laut Schreiben sind hier 1 Million Gläubiger zu berücksichtigen. Die E-Mail trägt im Anhang eine PDF Datei. Es handelt sich dabei NICHT um einen Virus, sondern tatsächlich um ein Gläubigerrundschreiben.
Wir haben die uns vorliegenden Anhänge geprüft, diese sind virenfrei.
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Die Mail verweist auf die offizielle Webseite airberlin-inso .de. Hier erfährt man unter „Fragen & Antworten”:

Auf www.airberlin-inso. de erhalten Gläubiger der Air Berlin-Gruppe Informationen zu den aktuellen Verfahrensständen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Gläubiger haben zudem die Möglichkeit, sich auf der Seite mit ihren Adressdaten, später auch mit ihrer Forderung, zu registrieren.
Bis Ende 2017 wird das Büro des Sachwalters wegen der großen Gläubigeranzahl in Etappen an alle bis dahin ermittelten Gläubiger ein Gläubigerrundschreiben mit weiterführenden Informationen und einem bereits personalisierten Formular zur Forderungsanmeldung versenden. Die Gläubiger werden gebeten, mit der Anmeldung der Ansprüche zu warten, bis Sie das Schreiben in den Händen halten, um eine koordinierte Bearbeitung und spätere Prüfung zu ermöglichen. Die Gläubiger, die bis Jahresende kein Schreiben erhalten haben, können im Januar 2018 auf der Internetseite www.airberlin-inso. de ihre Forderungen registrieren und das nach erfolgter Registrierung der Forderung erzeugte Anmeldeformular bis zum 1. Februar 2018 zurücksenden. Bitte verzichten Sie auf Übersendung per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein oder vorab per Fax bzw. E-Mail. Dies verzögert die Abläufe massiv.
Air Berlin und der Sachwalter bitten die Gläubiger um Verständnis, dass Einzelanfragen aufgrund der sehr hohen Beteiligtenzahl nicht beantwortet werden können. Air Berlin und der Sachwalter gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von bis zu einer Million beteiligten Gläubigern aus.

Nach Denic-Angaben gehört die verlinkte Webseite auch der Floether und Wissing Insolvenzverwaltung:
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Kanzlei beantwortet keine Einzelfragen

Sehr gerne würden wir an dieser Stelle schreiben, dass man bei weiteren Fragen bitte die Kanzlei aufsuchen sollte, jedoch schreibt diese recht deutlich:

Wir bitten Sie, von Einzelanfragen abzusehen, da wir diese aufgrund der großen Gläubigeranzahl in diesem Insolvenzverfahren nicht beantworten können.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer bereits angemeldeten Insolvenzforderung oder einer gezeichneten Anleihe haben, folgen Sie bitte dem nachfolgenden Link zu unserem Kontaktformular.
(Kontaktformular)

Zusätzlich liest man:

Informationen zum Insolvenzverfahren

Am 15. August 2017 haben die AirBerlin PLC, die AirBerlin PLC &  Co. Luftverkehrs KG sowie die airberlin technik GmbH  Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschlüssen vom gleichen Tag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Am 1. November 2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirBerlin PLC, der AirBerlin PLC &  Co. Luftverkehrs KG sowie der airberlin technik GmbH eröffnet. Zudem ordnete das Insolvenzgericht auch im eröffneten Verfahren die Eigenverwaltung an. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt.
Die entsprechenden Beschlüsse des Insolvenzgerichts finden Sie nebenstehend unter „wichtige Dokumente“.
Auf dieser Seite informiert die Insolvenzverwaltung die Verfahrensbeteiligten über die aktuellen Verfahrensstände. Regelmäßig wiederkehrende Fragen werden unter der Rubrik „Fragen & Antworten“ behandelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Einzelanfragen aufgrund der sehr hohen Beteiligtenzahl nicht beantwortet werden können.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Fachanwalt für Insolvenzrecht
als Sachwalter

Verweise:

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