Wer etwas im Internet bestellt, kann es zurückschicken, wenn’s ihm nicht gefällt. Gilt das auch für Downloads und Streams? Ja – aber mit Einschränkungen.
Der neue Chart-Hit klingt so cool, dass du ihn auch sofort haben willst – und lädst ihn dir kostenpflichtig herunter. Doch dein Gerät kann die angebotene Datei gar nicht abspielen, weil das Format nicht stimmt.
Oder du hast eine Version des Songs erwischt, die dir gar nicht gefällt. Kohle in den Sand gesetzt? Nicht unbedingt. Denn dank der EU hat man auch bei Downloads und beim Streaming das Recht, den Kauf zu widerrufen. Und die Anbieter müssen strengere Regeln erfüllen.
Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, muss jeder Anbieter von Downloads oder Streams verständlich angeben, in welchem Format seine Dateien geliefert werden und wie man sie abspielen kann.
Bei Spielen oder Computerprogrammen muss er auch anzeigen, auf welchen Betriebssystemen die überhaupt laufen und welche Versionen der Systeme man dazu haben muss. Auch welcher Kopierschutz in der Datei steckt, muss der Händler verraten. Das muss man als Kunde sehen können, bevor man die Datei herunterlädt.
Widerruf gilt generell erstmals auch für Downloads
Darüber hinaus bekommt man 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen, also die Datei gar nicht zu nutzen und dafür sein Geld wieder zu bekommen.
Oft gibt es von Software oder Apps auch kostenlose Testversionen, die zwar nicht alle Funktionen bieten, aber mit denen ihr schon ganz gut ausprobieren könnt, ob euch die Programme überhaupt gefallen. Bevor ihr also Geld ausgebt, lieber erst mal testen.
Wenn ein Händler diese Regeln nicht einhält, könnt ihr das der Verbraucherzentrale mitteilen.
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