Das Thema ist altbekannt: Die Gesichtserkennung auf Facebook. 2012 wurde sie erst mal nach Protesten abgeschaltet. Jetzt soll sie wieder auftauchen, doch diesmal möchte Facebook dem Nutzer anbieten, diesen Service auch ablehnen zu können.

Doch welche Auswirkung würde eine Zustimmung mit sich bringen und vor allem, was ist eigentlich die Gesichtserkennung und was soll damit erreicht werden?

Die Gesichtserkennung

Facebook will auch in der EU die Gesichtserkennung wieder an den Start bringen, damit können dann Nutzer auf Fotos erkannt werden, ohne vorher darauf markiert worden zu sein – wie praktisch. 2010 gab es den Versuch schon einmal, er wurde aber nach massiven Protesten der Datenschützer zwei Jahre später in der EU wieder ad acta gelegt.

Jetzt also ein neuer Anlauf, diesmal auf einem für Facebook recht ungewohnten Weg, die wollen doch tatsächlich die Nutzer fragen, ob sie das wollen. In der kommenden Zeit werden also alle Nutzer in der EU gefragt werden „Wollen Sie zukünftig auf Bildern und in Videos markiert werden“ oder so ähnlich. Ja oder Nein? Die Zustimmung soll man aber in den Einstellungen für Chronik und Markierung wieder rückgängig machen können, na wenn dann mal das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist.

Was kauft man mit der Zustimmung?

Das wird vom Konzern so beschrieben: Die Gesichtserkennung sei eine Analyse der einzelnen Pixel von Fotos und Videos in denen bereits Menschen markiert worden sind. Die Analyse ergibt ein Template (Zahlenfolge, klar im PC ist alles irgendwie eine Zahlenfolge).

Werden dann später Fotos und Videos hochgeladen, stürzen sich die Facebook Rechner darauf, werten die Bilder anhand der vorliegenden Templates aus. Hat einer nicht zugestimmt, existiert von ihm kein Template, seine nicht existente Zahlenfolge soll also mithin die Identifikation verhindern.

Zieht ein Nutzer seine einst gegebene Zustimmung zurück, werde sein Template gelöscht. Es sei auch nicht geplant, das Ganze mit Werbung oder Freundschaftsvorschlägen zu verknüpfen. Außerdem versucht der Konzern glaubhaft zu versichern, dass es keine Pläne gäbe, die Daten an andere Facebook – Unternehmen weiterzugeben. (Wir erinnern uns? Kontaktdaten von WhatsApp zu Facebook…)

Bedenken der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale sieht die Analysetechnik kritisch. Alle übertragenen Bilder werden gescannt und dann schaut Facebook, ob für die erkannten Gesichter ein Bezug zu einem Profil vorliegt.

Selbst wenn es jetzt noch keine Pläne geben sollte, die Daten mit anderen Unternehmen zu tauschen, so wissen wir von der WhatsApp Kontakte Geschichte, wie wankelmütig Facebook bei derlei Planungen ist.

Facebook ließ zwar durch den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten Rob Sherman übermitteln, dass durch die Gesichtserkennung keine fremden Personen identifiziert werden können, jedoch wird bereits heute in einem Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass die Methode in der Lage sein soll, sehbehinderten Menschen vorzulesen, welche Personen auf einem Foto oder in einem Video zu sehen sind, auch wenn diese bislang von niemandem markiert wurden. Einzig aus dem Grunde, weil die Personen bereits an anderer Stelle markiert wurden und der Gesichtserkennung zugestimmt haben.

Man kann also immer erkannt werden, solange die Zustimmung aktiv ist. Unbekannt ist auch, wie Verwechslungen von sich sehr ähnlich sehenden Menschen vermieden werden sollen.

Gesichtserkennung und die vorgeblichen Vorteile

Nichts zieht besser als den Schutz der Nutzer in den Vordergrund zu stellen, genau das macht auch Facebook an dieser Stelle. Wer der Erkennung zustimme, würde umgehend benachrichtigt, wenn ein Foto oder Video veröffentlicht wird, auf dem der Nutzer zu erkennen sei. Damit wäre es beispielsweise möglich Profilkopien zu verhindern.

Es gibt aber leider nur hopp oder topp – Gesichtserkennung ganz oder gar nicht. Wer damit die Gefahr der Profilkopie verhindern will, muss eben damit leben, auf jedem Foto und in jedem Video eventuell erkannt zu werden.

Zudem ist der Schutz auch nicht so umfangreich – die Verbraucherzentrale bringt dazu folgendes Beispiel:

„Ein Nutzer veröffentlicht ein Bild, auf dem Sie zu sehen sind. Dabei schränkt er absichtlich die Sichtbarkeit so ein, dass Sie es gar nicht angezeigt bekommen. Das geht zum Beispiel dadurch, dass er es nur für seine Freunde oder für ganz bestimmte Freunde sichtbar macht. Sie bekommen dann keine Info darüber, dass jemand ein Bild von Ihnen veröffentlicht hat.“

Abschließend ein paar Tipps

Wir von Mimikama können uns den Ratschlägen der Verbraucherzentrale nur vollumfänglich anschließen:

Tipps für mehr Datenschutz im Netz

Stellen Sie sich zunächst kritisch die Frage, ob bei der Gesichtserkennung auf Facebook die Vorteile oder Nachteile für Sie überwiegen. Bedenken Sie, dass Sie auf jedem Bild bei Facebook erkannt werden können, solange Sie die Gesichtserkennung eingeschaltet haben. Um nicht zu viel von sich im Netz preis zu geben, geben wir folgende Empfehlungen:

  • Zeigen Sie nicht jeden Schnappschuss von sich öffentlich in sozialen Netzwerken.
  • Wenn Sie Fotos von sich hochladen, überlegen Sie, ob sie wirklich jeder Fremde sehen soll oder doch lieber nur Freunde oder ein selbst definierter Empfängerkreis.
  • Nutzen Sie Profilfotos, auf denen Sie nicht komplett zu erkennen sind.
  • Sprechen Sie mit Facebook-Freunden darüber, dass sie erst fragen, bevor sie Fotos von Ihnen ins Internet stellen oder in soziale Netzwerke hochladen.
  • Geben Sie hin und wieder Ihren Namen in Suchmaschinen ein und kontrollieren Sie, was gefunden wird. Unliebsame Dinge können Sie löschen lassen.
  • Benutzen Sie auf unterschiedlichen Social-Media-Plattformen auch unterschiedliche Bilder. Denn was hilft ein Pseudonym auf einer Dating-Plattform, wenn man in einem öffentlichen sozialen Netzwerk mit dem selben Bild auftaucht, unter dem womöglich der echte Name steht?!
  • Bietet ein soziales Netzwerk die Möglichkeit, das Profil in Suchmaschinen auffindbar zu machen, sollte diese besser deaktiviert werden.

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