Aktuell erhalten Nutzer Emails, die angeblich von PayPal sein sollen und zu einer Verifikation des Kontos drängen.

Die Betrüger wollen den Empfängern weismachen, dass das PayPal-Konto des Nutzers eingeschränkt wurde. Um das “Konto wieder in Sicherheit zu bringen”, solle man sich erneut über einen Link beim Konto einloggen.

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Ihr Konto wird eingeschränkt.

Sehr geehrte/r Kunde/in,

Bitte unterstützen Sie uns dabei, Ihr Konto wieder in Sicherheit zu bringen.
Bis dahin haben wir den Zugang zu Ihrem Konto vorübergehend eingeschränkt.

Wo liegt das Problem?

Aufgrund einer Änderung im Geldwaeschegesetz müssen wir ihre Angaben erneut verifizieren.

Was mache ich jetzt?

Bitte verifizieren Sie sich über folgenden Link als rechtmäßiger Eigentümer im Anschluss können Sie Ihr Konto wieder uneingeschränkt nutzen.

Zur Verifikation

Unter dem Vorwand einer Änderung im Geldwäschegsetz, wollen die Betrüger an die Daten ihrer Opfer kommen.

Klickt man nun auf den Link, gelangt man zu dieser Eingabemaske:

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Schon an der Webseitenadresse kann man erkennen, dass es auf dieser Seite nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Von einer seriösen Verbindung keine Spur, die Adresse zeigt einen komplett anderen Wortlaut als die Originalwebseite von PayPal.

Eine gute Schutzsoftware macht sofort darauf aufmerksam, dass hier etwas im Busch ist und weist darauf hin, dass hier Daten gesammelt werden.

Name, Logo und Corporate Design werden hier missbräuchlich genutzt, um eine Scheinauthentizität aufzubauen und den Empfängern dieser E-Mail vorzuspielen, dass es sich um eine echte Mail von PayPal handelt.

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Unseriöse Datensammler

Wer auch immer hinter dieser gefälschten Webseite steckt – es dürfte mitnichten PayPal sein.

Überlässt man nun diesen Hintermännern seine Daten, haben diese das Passwort und somit Zugang zum Konto ihres Opfers und können nun uneingeschränkt shoppen gehen.

Darum muss der Nutzer besonders aufmerksam sein, wem er seine persönlichen Daten überlässt!

Ich bin Opfer geworden – was kann ich tun?

Auch bei aller Vorsicht kann es passieren, dass man in eine Falle tappt. Ist das Passwort erst einmal bei den Betrügern, kann man trotzdem noch Schlimmeres verhindern:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2-Faktor-Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)