Entwarnung: Nein, dieser Kauf kam nie zustande!

Wer eine Information von „Amazon“ bekommen hat, in der behauptet wird, das eigene Kundenkonto sei gesperrt worden, weil fremde Personen unbefugten Zugriff hatten und einen teuren Artikel gekauft hätten, sollte besonnen handeln und NICHT den Anweisungen dieser E-Mail folgen.

Denn auch wenn es optisch und inhaltlich den Anschein macht: Diese E-Mail stammt nicht von Amazon! Amazon hat auch rein gar nichts mit der Mail zu tun. Es handelt sich bei dieser Mail um einen Phishingversuch, mit dessen Hilfe Betrüger die Empfänger auf eine gefälschte Webseite locken wollen. Diese E-Mail taucht in folgender Form auf:

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Der Inhalt dieser Mail lautet im barrierefreien Klartext:

Guten Tag,

Ihr Benutzerkonto wurde sicherheitshalber vorläufig sanktioniert, da ein unbefugter Zugriff durch Dritte vermutet wird. Aus diesem Grund wurde die eingegangene Bestellung storniert, und wird nicht bearbeitet.

Bitte verifizieren Sie sich als legitimer Kontoinhaber, um eine erneute Wiederaufnahme der Handlungsfähigkeit des Kontos zu erreichen.

Folgen Sie dazu bitte den Informationen unten in dieser Benachrichtigung.

Den Anweisungen nicht folgen!

Dieser Text soll die Empfänger lediglich verunsichern und dazu bewegen, auf die Schaltfläche „Verifizierung starten“ zu klicken. Doch das ist die eigentliche Falle, denn dahinter verbirgt sich ein gefälschter Amazon-Login.

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Auf dieser Webseite, die sich als Amazon ausgbt, tauchen eine Reihen von Formularfeldern auf, die um die Eingabe von persönlichen Daten, aber auch sensiblen Bankdaten bitte. Wir warnen: in diesen Feldern keine wahrheitsgemäßen Angaben hinterlassen!

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:

Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!

Bei aller Vorsicht kann man natürlich trotzdem zum Opfer einer Phishing-Attacke werden und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgeben.

Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!

Damit Du im Ernstfall weißt, wie Du vorgehen kannst, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist für solche Fälle rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar. Schildere Deinen Fall, und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Wenn ja,  gehe unverzüglich zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere sofort, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte das der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus, bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall, und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Beträge (beispielsweise beim Onlinebanking) von den Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)