Na? Fühlst du dich bei dem Wort „Nacktbilder“ auch etwas ertappt? Wenn ja, weißt du eigentlich, dass der Umgang mit Nacktbildern durch ein Gesetz geregelt ist?

Lautet deine Antwort nein, dann hat Rat auf Draht genau die Informationen, die dich zu diesem Thema interessieren. Lautet deine Antwort ja, dann ist es trotzdem nie verkehrt, sein Wissen mit verschiedenen Quellen abzugleichen!

Der § 207a StGB „pornografische Darstellung Minderjähriger“

Rat auf Draht erklärt, dass dieses Gesetz Kinder und Jugendliche schützen soll. Allerdings ist dieses Gesetz so formuliert, dass man sich auch als Jugendlicher leicht strafbar machen kann. Dieses Gesetz regelt, vereinfacht ausgedrückt, wann pornografische Fotos oder Videos von Personen unter 18 gemacht, angeschaut und auch weitergeleitet werden dürfen.

Wann ist ein Foto oder Video pornografisch?

Strafbar kannst du dich nach diesem Gesetz nur dann machen, wenn es sich um ein pornografisches Foto oder Video handelt. Was als pornografisch eingestuft wird und was nicht, ist schwer zu sagen und wird im Einzelfall von der Polizei bzw. in letzter Instanz vor Gericht entschieden. Als Richtlinie gilt Folgendes:

Ein Foto bzw. Video gilt mit großer Wahrscheinlichkeit dann als pornografisch, wenn
* primäre Geschlechtsorgane zu sehen sind und der Fokus auch auf den Geschlechtsteilen liegt, also z. B. die Scheide oder der Penis im Vordergrund sind,
* eine geschlechtliche Handlung, z. B. Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr, gezeigt bzw. angedeutet wird (z. B. wenn ein Bursch sich mit dem Penis in der Hand fotografiert), bzw. * der Empfänger/die Empfängerin mit dem Foto/Video erregt werden soll.

Nicht pornografisch

Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht-pornografisch sind z. B. Bilder, die eine Person einfach nackt (ohne aufreizende Pose) zeigen. Denn Nacktheit alleine gilt nicht als pornografisch! Auch „Oben-Ohne Fotos“ und Fotos bei denen weder Penis, noch Scheide oder Po-Öffnung zu sehen sind, sollten im Normalfall nicht als pornografisch gelten.
Quelle: Rat auf Draht

Wer oder was ist eigentlich Rat auf Draht?

Die Notrufnummer 147 Rat auf Draht bietet bereits seit 1987 eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen, Fragen und in Krisensituationen für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen.

Die Notrufnummer ist unter 147 ohne Vorwahl aus ganz Österreich rund um die Uhr, zum Nulltarif und anonym erreichbar.

Auch Eltern, Großeltern, Verwandte, Lehrkräfte und alle Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen können sich bei Fragen rund um die Erziehung an die ExpertInnen von 147 Rat auf Draht wenden.

An das Team, bestehend aus PsychologInnen, Lebens- und SozialberaterInnen, PsychotherapeutInnen und einem Juristen wenden sich rund 100.000 Ratsuchende im Jahr. Im Schnitt werden täglich bis zu 250 Beratungsgespräche geführt. Zahlen, Daten, Fakten und Einblicke in die Arbeit von 147 Rat auf Draht finden sich in den Jahresberichten. Quelle: Rat auf Draht

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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