Alternativer Titel: Auch Betrüger verhauen sich im Datum.

Diese E-Mail könnte T-Online Nutzer verunsichern: Angleblich habe man zu einen zu hohen Datenverkehr im eigenen E-Mail Postfach und nun würde das Konto deaktiviert werden. Um dieses Rückgängig zu machen und einer permanenten Sperre aus dem Wege zu gehen, solle man ein paar Angaben machen.

Nun, nicht erschrecken lassen, die gesamte Mail kommt zwar mit dem Logo und dem Corporate Design von T-Online daher, ist jedoch eine Fälschung. Betrüger missbrauchen hier den Namen und das Logo. Es handelt sich dabei um die folgende Mail (bitte mal das genannte Datum beachten):

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Der Inhalt dieser Mail lautet im barrierefreien Klartext:

Aufgrund eines überschrittenen MB wurde Ihr E-Mail-Abonnement am 25. Januar 2018 (sic) zur Kündigung eingestellt, um Dienstverkehr zu vermeiden.Um diese Stornierung rückgängig zu machen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten.

Zurücksetzen

Hinweis: Die Nichtbeachtung dieser Warnung kann zur permanenten Deaktivierung Ihres E-Mail-Kontos führen.

Nicht beachten!

Bei dieser Mail handelt es sich um einen typischen Phishing-Versuch. Der Aufbau der Phishingwebseite wird direkt von unserer Schutzsoftware blockiert. Ohne eine solche Software wird eine Seite geöffnet, die dem Login von T-Online nachempfunden ist und sowohl Logindaten, als auch im Anschluß persönliche Daten abfragt.

Screenshot Mimikama.at / Kaspersky
Screenshot Mimikama.at / Kaspersky

Wir warnen und bitten, auf dieser Webseite keine wahrheitsgemäßen Angaben zu hinterlassen. Was man am Ende im Ernstfall doch machen könnte, erklären wir hier:

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:

Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!

Bei aller Vorsicht kann man natürlich trotzdem zum Opfer einer Phishing-Attacke werden und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgeben.

Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!

Damit Du im Ernstfall weißt, wie Du vorgehen kannst, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist für solche Fälle rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar. Schildere Deinen Fall, und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Wenn ja, gehe unverzüglich zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere sofort, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte das der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus, bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall, und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Beträge (beispielsweise beim Onlinebanking) von den Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

 

 

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)