Ein kurzes Video zeigt, wie Melonen und Erbsen eingefärbt werden, um schmackhafter auszusehen.

Anfragen bekam wir zu diesem Video, welches ohne größeren Kommentar gepostet wurde:

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Dazu verlinkt ist ein Artikel der „Netzfrauen“, der sich um „Lebensmittel-Horror aus China“ dreht. Die Intension hinter dem Beitrag ist eindeutig: Das Video in Verbindung mit dem verlinkten Artikel soll suggerieren, dass Obst und Gemüse, welches aus China importiert wird, mit Farbe „behandelt“ wurde.

Woher stammt das Video?

Ein Blick auf die Menschen, welche kurz in dem Video gezeigt werden, zeigt bereits, dass das Video wohl nicht aus China stammt:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Vom Aussehen her dürfte der Herr, welcher da das Gemüse färbt, eher aus Indien stammen. Somit schauen wir uns doch einmal auf indischen Webseiten um.

Tatsächlich werden wir fündig:
Die „India Times“ berichtet im Mai 2018 von dem zunehmenden Problem, dass Lebensmittel auf indischen Märkten immer häufiger „gespritzt“ werden, damit sie schmackhafter aussehen.
Grundlage des Artikels ist ein Video, welches auf Twitter erschien:

Aber auch in Thailand, wo das Video stark verbreitet ist, existiert jene Methode, wie „VTC News“ berichtet. Aufgrund dessen wird beispielsweise auf der Seite „Báo Nhân đạo“ erklärt, woran man solche mit Farbe behandelten Melonen erkennen kann.

Zwischenbilanz:
Das Video ist höchstwahrscheinlich nicht aus China, sondern aus Indien. Teile des Videos können aber auch aus Thailand stammen, wo diese Methode ebenfalls praktiziert wird.

Was wird da injiziert?

Das beantwortet uns das Video selbst. Es handelt sich dabei nicht etwa um normale Farbe, sondern um Erythrosin B:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Bei Erythrosin B handelt es sich um einen Farbstoff, der für Arzneimittel und Kosmetika verwendet wird. In Lebensmitteln ist E 127, wie der Zusatzstoff auch genannt wird, nur in Obstkonserven, Cocktailkirschen und kandierten Kirschen zugelassen, in Bio-Lebensmitteln darf der Farbstoff nicht enthalten sein.

Geraten diese Lebensmittel nach Deutschland?

Sogenannte „pflanzliche Lebensmittel“ werden bei dem Import in die EU streng kontrolliert. Insbesondere bei Lebensmitteln aus Thailand, der Dominikanischen Republik, Ägypten, Indien, Marokko, Kenia und Vietnam wird genau hingeschaut, somit ist es sehr unwahrscheinlich, dass Melonen und anderes Obst und Gemüse, welches mit E 127 behandelt wurde, auf den deutschen Markt gelangt.
Zudem wird diese Methode nicht etwa beim Verkauf von Lebensmittel für den Export angewandt, sondern für Obst und Gemüse, welches auf den örtlichen Märkten in Indien und Thailand verkauft wird.
Aus diesem Grund ist es auch verboten, pflanzliche Lebensmittel aus diversen Ländern privat nach Deutschland mitzubringen, da diese Lebensmittel häufig stark mit Pestiziden belastet oder beispielsweise mit Fruchtfliegen-Larven kontaminiert sind.

Und was ist mit den Lebensmitteln aus China?

Da verweisen wir auf einen Artikel der Kollegen von „Correctiv„, die sich des Themas bereits annahmen.
So schreibt „Correctiv“:

Der Artikel behauptet, „das hochbelastete China-Obst-Gemüse wird in industriell verarbeiteten Produkten verwendet“. Obwohl der Artikel die Inspektionen erwähnt, behauptet er also, Lebensmittel könnten ohne Kontrolle nach Deutschland importiert werden, so würde mit Schadstoff belastetes Essen „auf Ihre Teller“ gelangen.

Doch die Zahlen zeigen: es wird kontrolliert, und gibt es Verstöße gegen die EU-Richtlinien, werden Lebensmittel auch an der Grenze zurück geschickt. Zudem müssen Lebensmittel laut Gesetz „vom Acker bis zum Teller“ zurückverfolgt werden können – auch importierte.

Fazit

Das Video stammt nicht etwa aus China, wie der Beitrag suggerieren will, sondern aus Indien, teilweise eventuell aus Thailand. In beiden Ländern ist die Methode der Färbung von Lebensmitteln mittels E 127 bekannt, auf örtlichen Seiten werden Konsumenten darüber aufgeklärt und gewarnt.
Zudem wird diese Methode nicht für Exportartikel angewendet, sondern für Lebensmittel, die dort auf den Märkten verkauft werden.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)