Als du deinen Facebook-Account erstellt hast, stimmtest du zu, dass Facebook Daten von allen möglichen Seiten sammeln darf, die du besuchst.

Dies ist auch einer der Gründe, warum Facebook ein so wirtschaftlich mächtiges Unternehmen geworden ist: Die gesammelten Daten sind für die Industrie und die Wirtschaft Gold wert.
Doch vom Kartellamt gab es nun einen harten Dämpfer: Facebook muss diese Datensammelwut in Deutschland stark einschränken!

Das Urteil ist rechtskräftig

Bereits im Februar 2019 gab das Kartellamt die Entscheidung bekannt:

(i)     Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

(ii)    Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Facebook hatte nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil gerichtlich vorzugehen.
Erstaunlicherweise geschah dies jedoch nicht, das Urteil ist somit rechtskräftig, wie nun bekannt ist.

Wie geht es nun weiter?

Innerhalb der nächsten 12 Monate muss Facebook nun gemäß § 36 Abs. 2 GWB die vom Kartellamt untersagten Passagen in den AGB entfernen oder anpassen.
Zudem werden Nutzer von den mit Facebook verbundenen Apps wie Oculus, Masquerade, WhatsApp und Instagramgefragt werden, ob die Daten mit den Facebook-Daten verknüpft werden dürfen. Bei Ablehnung de Nutzers müssen die Apps natürlich trotzdem noch voll funktionsfähig sein.

Innerhalb der nächsten vier Monate wird Facebook dem Kartellamt zudem einen Umsetzungsplan vorlegen müssen, wie und in welchen Schritten beabsichtigt wird, die Maßnahmen umzusetzen.

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