Antragsteller werden künftig nach ihren Social-Media-Profilen, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern gefragt.
Jährlich werden in etwa 15 Millionen US-Visa beantragt. Ca. 65.000 dieser Antragsteller mussten bis jetzt ihre Social-Media-Namen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern angeben und zwar dann, wenn jene Person zuvor in Ländern unterwegs war, die von Terrororganisationen kontrolliert werden.
Künftig jedoch sollen beinahe alle Antragsteller entsprechende Angaben machen. Zu den wenigen Ausnahmen gehören etwa Visa für Diplomaten.
Abgefragt werden nur einige bestimmte Social-Media-Plattformen, wer aber noch weitere Profile angeben möchte, kann dies freiwillig tun. In erster Linie geht es vor allem um Konten, die der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nutzte.
Die Maßnahmen wurden bereits im letzten Jahr angekündigt. (Reuters berichtete)
Betrifft mich diese Regelung, auch wenn ich nur auf Urlaub in die USA fliege?
Personen, die einen Urlaub in den USA machen möchten, dürften der Regelung entgehen. Da die meisten Touristen ohnehin kein Visum nutzen, sondern nach ESTA-Regelungen einreisen.
Dieses Programm sieht eine befristete Aufenthaltsdauer vor, in dessen Zeitraum auf ein Visum verzichtet wird. Aber auch bei ESTA-Formularen gibt es optional die Möglichkeit, Angaben zu Social-Media-Konten zu machen.
Quellen:
APNews
Gizmodo
Spiegel Online
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