Eine unbekannte Frau rief bei einer Willingshäuser Seniorin an und teilte ihr einen Lottogewinn in Höhe von 49.000,- Euro mit. Für die Überweisung des Betrags sollte die Seniorin 800,- Euro bezahlen.

Die 70-jährige Seniorin erhielt am frühen Nachmittag einen Anruf von einer angeblichen Mitarbeiterin der Lotto-Gesellschaft „Engel“. Die Anruferin teilte ihr mit, dass sie 49000 EUR gewonnen habe und man einen Termin zur Übergabe des Geldes für den heutigen Tag absprechen wolle, da sie ja eine Barauszahlung gewünscht habe. Die Anruferin bot auch an, dass der Gewinn überwiesen werden könne, wenn die Seniorin die angeblichen Notargebühren in Höhe von 800,- Euro bezahlt. Die Seniorin ging nicht auf das Gewinnversprechen ein und verständigte die Polizei.

Falsche Gewinnversprechen

Diese Betrugsform durch Gewinnversprechen ist der Polizei nicht unbekannt. Die Täter melden sich zumeist per Telefon – manchmal auch per E-Mail – bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden.

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Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen.
Quelle: Presseportal: Polizei Homberg
Artikelbild: Shutterstock / Von Motortion Films

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