Sie haben gewonnen! Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln.

Am Montagnachmittag erhielt ein 70-jähriger Otterndorfer einen solchen Anruf. Er habe gewonnen. Ihm wurde eine „Schatztruhe“ mit einem Gewinn in Höhe eines fünfstelligen Betrages avisiert – dazu müsse er jedoch noch Amazon-Wertscheine für mehrere hundert Euro kaufen. Nur mit den Nummern der Wertscheine sei die Schatztruhe zu öffnen. Der vermeintliche Gewinner fiel nicht auf die Masche herein.

Dieser Inhalt ist eine Pressemitteilung der Polizei

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Wer also meint, hier etwas gewonnen zu haben, sitz im Grunde einer Art Vorschussbetrug auf.

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Man hat nicht gewonnen!

Die Polizei gibt Präventionstipps, damit man nicht in so eine Falle tappt. So schützen Sie sich:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (z. B. mit der Vorwahl 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich Alles.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten hierfür Musterschreiben in ihren Beratungsstellen sowie im Internet (www.verbraucherzentralen.de) an. Auch das Präventionsteam der Polizei berät Sie gern. Vereinbaren Sie einen Termin unter: [email protected]
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich dazu unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser kann dann eventuell noch den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einziehen. Wurde bereits der gesamte Betrag abgebucht, sollten Sie bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. Wer angerufen wird, weil er angeblich etwas gewonnen hat, sollte auf jeden Fall misstrauisch sein – vor allem dann, wenn er vor dem Erhalt des Gewinnes Steuern oder Gebühren zahlen soll. Die Warnmeldung der Polizei richtet sich auch an die Verkäufer von Zahlungsgutscheinen: Stellen Sie ungewöhnlich hohe Käufe fest, dann sprechen Sie mit den oft lebensälteren Kunden über diese Betrugsmasche.

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Artikelbild www.polizei-beratung.de

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