Aktuell erhalten viele Haushalte eine Rechnung aus Tschechien. Angeblich müsse der Empfänger 90 Euro für einen „Service für Erwachsene“ bezahlen.

Die Rechnungen sind dabei immer gleich aufgebaut, lediglich der Name des Absenders verändert sich von Zeit zu Zeit. Es geht dabei um folgende Rechnung:

Screenshot by mimikama.org
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Der Faktencheck

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, sind derartige Schreiben seit Anfang des Jahres im Umlauf. Die falschen Rechnungen werden unter verschiedenen Namen versendet – darunter Kawora, Werso oder Madaco.

Angeblich sei ein Betrag von 90 Euro für die Nutzung einer Telefonsex-Hotline fällig. Das Geld soll an eine tschechische Adresse überwiesen werden.

Und so läuft die Masche ab: Da die Telefonnummer, das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Anrufs bei einer Telefonsex-Hotline angegeben sind, wirkt die Rechnung auf den ersten Blick seriös. Die Absender verweisen darauf, dass der Empfänger die genannte Anrufzeit im Einzelverbindungsnachweis von seinem Telefon-Anbieter nachvollziehen könne. Gefordert werden 90 Euro in bar per Einschreiben an eine Postfach-Adresse in Tschechien oder als SEPA-Überweisung auf ein tschechisches Konto.

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Wer aber genau hinsieht, dem fällt auf, dass das Schreiben formale Fehler aufweist und auf feinen Betrugsversuch hindeuten: Die Absenderadresse ist nicht vollständig und in der Anrede fehlt der Name des Empfängers. Nach Einschätzung von Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, geht es es hier lediglich darum, mit wenig Aufwand viele Menschen zu einer Zahlung zu bewegen.

„Wer das Telefongespräch nicht geführt hat, sollte die Rechnung nicht bezahlen, sondern der Forderung widersprechen“,

sagt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wenn Betroffene gezahlt haben, können sie ihr Geld nachträglich kaum zurückholen.

Wer aber tatsächlich bei einem Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde.

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Im Zweifel können sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Passend zum Thema: Betrügerische Inkassoschreiben im Umlauf

Weitere Quellen: t-online

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