Falschmeldung: Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro

Via WhatsApp verbreitete sich aktuell eine Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro

Via WhatsApp verbreitete sich aktuell eine Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hätte.

Im Moment erreichen Anfragen, ähnlich wie dieser hier: „Zur Zeit geht in Whatsapp eine (Audio) Nachricht rum in der es heißt, dass alle, egal wieviel sie verdienen, für max 6 Monate den vollen Kinderzuschlag (angeblich 184€ eigentlich 185€) für jedes Kind erhalten. Ich persönlich glaube nicht daran, da verschieden Voraussetzungen zum Gehalt eigentlich gegeben sind. Zum einen ein Mindestverdienst von 600€ für Alleinerziehende bzw. 900€ für Paare, zum anderen ein Höchstbetrag der Kinderzuschlag ausschließen würde, jedoch individuell ausgerechnet wird. Hierbei spielt zum Beispiel die Höhe der zu zahlenden Miete eine Rolle. Wie seht ihr das mit dieser dubiosen Whatsapp-Nachricht?“

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Stimmt das? Gibt es generell einen Anspruch auf 184 Euro Kinderzuschlag?

Nein dies stimmt so nicht. Die Agentur für Arbeit teilt mit:  In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat.  Es wurde zwar seit Jahresanfang die starre obere Einkommensgrenze aufgehoben, der Zuschlag ist aber dennoch vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängig.

Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 01.01.2020 zwar aufgehoben, aber wenn Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann man einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort lässt sich der Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es im Internet unter www.familienkasse.de.

Quelle: Sabine Hanzen-Paprotta (Agentur für Arbeit Wesel)
Artikelbild: Shutterstock / Von photo-oasis

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