Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor Fake-Angeboten auf dem Amazon Marketplace.

Betrug mit Fake-Angeboten auf dem Amazon Marketplace

Das Landeskriminalamt warnt vor Cyber-Kriminellen, die es sowohl auf Verkäufer als auch Käufer abgesehen haben.
Betrüger kapern mittels Phishing-Mails Amazon-Shops und bieten imaginäre Ware an.

So haben es Cyber-Kriminelle derzeit auf Verkäufer und Käufer gleichermaßen abgesehen. Mittels Phishing-Mails gelangen die Betrüger an die Zugangsdaten der Amazon-Händler und bieten über deren Shops dann eine breite Vielfalt an Waren an, die bei einem Kauf natürlich nie versendet werden.

Amazon-Kunden sowie -Händler sollten also sehr vorsichtig sein!

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Die Masche mit den Verkäufern im Detail:

Die Täter schreiben die Händler, die über das Amazon-Portal Waren anbieten, mittels einer Phishingmail an. Dies kann z.B. eine Nachfrage zu einem Produkt (siehe Beispiel aus 2016) oder der Hinweis auf eine negative Bewertung sein. Der angeschriebene Shop-Betreiber wird aufgefordert, sich zu der negativen Bewertung zu äußern. Dafür müsse er dem beigefügten Button anklicken. Wer hier nicht genau hinschaut, übersieht, dass der Link nicht zu Amazon führt.

Nach einem Klick wird das potentielle Opfer auf eine gefälschte Amazon-Seller-Seite umgeleitet, wo die Täter dann die Zugangsdaten des Verkäufers abgreifen.

Ist der Shop erst einmal in Täterhand, hat der Verkäufer keinen Zugriff mehr darauf. Innerhalb kürzester Zeit werden massenhaft (z.B. 200.000 oder 300.000 Artikel aller Art) von den Tätern online zum Verkauf angeboten. Auffällig ist, dass hier Artikel eingestellt werden, die sonst nicht typisch für den Shop sind.

Die Shopbetreiber bekommen dies ggf. zunächst nicht mit. Meist wird die Gefahr erst bemerkt, wenn erste Beschwerden von potentiellen Käufern eingehen oder der Shopbetreiber versucht, sich in sein Portal einzuloggen.

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Wer hier als Shop-Betreiber auf diese Masche hereingefallen ist, sollte umgehend den Amazon Service kontaktieren. Wer nicht mehr auf sein Portal zugreifen kann, findet hier möglicherweise einen Kontakt.

Im weiteren Verlauf sollte bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Betroffene Wirtschaftsunternehmen, deren Namen z.B. weiterhin im Impressum genannt werden, können auch die zuständige ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen) kontaktieren.

Verfügen Shop-Inhaber zudem auch noch über eine eigene Webseite, so empfehlen wir einen Hinweis auf der Startseite bezüglich des Vorfalles. Gern können Sie auch auf unsere Meldung hier verweisen.

Die Masche mit den Käufern im Detail:

Kunden, die über Amazon nach ihrem Wunschartikel suchen, werden möglicherweise auch auf Artikel stoßen, die nicht direkt von Amazon verkauft oder über Amazon verschickt werden. Sogenannte Seller oder Marketplace-Verkäufer können auf Amazon üblicherweise ihre Produkte (auch gebraucht) anbieten und verkaufen. Dies geschieht, solange die Vorgaben von Amazon beachtet werden, immer über den Warenkorb und die Bezahlung von Amazon. Nur so ist der Käufer im Falle eines Falles geschützt (A bis Z Garantie) und die Kommunikation/Zahlung kann von Amazon eingesehen werden.

Die Täter, die nun einen eigenen Shop erstellt oder wie oben beschrieben, einen gut laufenden Shop mittels Phishing übernommen haben, platzieren innerhalb kürzester Zeit massenhaft angeblich verfügbare Produkte zu einem deutlich geringeren Preis. Das können auch Preise sein, die für gebrauchte Artikel üblich sind.

Ein Kunde, der wie gewohnt nun den Artikel in den Warenkorb klickt und anschließend bezahlen will, bekommt unerwartet kurze Zeit später eine Stornierung. Wer sich dann wundert und den Shop auf Amazon aufsucht, findet mehrere Hinweise darauf, dass eine Bestellung über eine angezeigte Mail erfolgen soll.

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Wer nun immer noch den Artikel kaufen möchte und somit der Aufforderung nachgeht, den Betreiber mittels Mail zu kontaktieren, wird kurze Zeit später eine Zahlungsaufforderung per Mail bekommen.

Hier sollte auf keinen Fall eine Zahlung (Überweisung, Western Union usw.) erfolgen. Das Geld wird an die Täter oder Mittelsmänner (z.B. Geldwäsche) überwiesen und ist somit weg!

Die Ware existiert nicht und wird auch nicht zugestellt. Da zudem die Kommunikation und Zahlung außerhalb von Amazon erfolgt ist, kann Amazon auch nicht eingreifen und das Geld zurückzahlen.

Beispielrechnung der Täter kommt per Mail im Anschluss und nutzt das Amazon-Design aus.

Auffällig ist hier die Aufforderung, auf das angebliche Amazon Konto zu überweisen. Wer hier die IBAN anschaut, sieht, dass die Überweisung nach ES (Spanien) gehen soll. Als Absender haben die Täter die Mailadresse [email protected] angegeben.

Wer auf die Masche hereingefallen ist, sollte umgehend seine Bank oder den gewählten Zahlungsdienstleister informieren. Ggf. kann kurzfristig die Zahlung noch gestoppt werden. Weiterhin raten wird zur Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizei.

Bei den unkenntlich gemachten Feldern im obigen Bild handelt es sich in der Regel um die ursprünglichen Shopbetreiber, die für den Betrug und den Verkauf der Ware nicht verantwortlich sind. Diese sind selber, wie weiter oben beschrieben, Geschädigte.

Nehmen Sie niemals Kontakt außerhalb von Amazon mit Verkäufern auf, wenn es um den Kauf und die Bezahlung für den Einkauf geht. Nutzen Sie ausschließlich die Kommunikation, Zahlung und Kauf über Amazon (Warenkorb/Kasse).

Seien Sie vorsichtig, wenn ein z.B. Modegeschäft auf Amazon plötzlich andere Artikel (z.B. Grafikkarten, Kühlschränke, Baumarktartikel usw.) anbieten.

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Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen

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