Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps, wie Sie sich und ihre Angehörigen vor den Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus schützen können.

Vorsicht vor Straftaten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus – Das Wichtigste zu Beginn:

Die Verunsicherung vieler Menschen wird von Betrügern schamlos ausgenutzt. Bekannte Betrugsmaschen werden an das Corona-Virus angepasst. Hilfreiche Tipps wurden von der Polizei zusammengestellt.

Das Corona-Virus ist derzeit das bestimmende Thema in der Bevölkerung. Viele Menschen sind verunsichert und haben Angst um ihre und die Gesundheit anderer. Diese Ängste werden durch perfide Täter schamlos ausgenutzt, um schnell an Geld und Wertgegenstände zu kommen. Bekannte Betrugsmaschen wie „Enkeltrick“, „Fake-Shops“, „Ransomware“ und „CEO-Fraud“ werden an das Corona-Virus angepasst.

Neue Version der Enkeltrick-Masche

Die Kriminellen geben sich als Angehörige aus, die sich angeblich mit dem Virus infiziert hätten und nun dringend Geld für die Behandlung benötigten. Im Anschluss werden Boten entsandt, die das Geld persönlich abholen kommen. Die Masche ist nicht neu! Sie lehnt sich an die Tatbegehungsweise des klassischen „Enkeltricks“ und des „Falschen Polizeibeamten“ an.

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Tipps der Polizei:

  • Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Erstatten Sie Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind!
  • Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei!

Polizei-Beratung – Enkeltrick

Polizei Rheinland-Pfalz: Betrugsmasche falsche Polizeibeamte

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Neue Version der Fake-Shops-Masche

Fake-Shops sind gefälschte Online-Plattformen, die es in unendlich vielen Varianten im Internet gibt. Aktuell werden auf diesen Fake-Shops Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel angeboten. Die bezahlte Ware wird jedoch nicht an die Kunden ausgeliefert.

Wie kann man Fakeshops erkennen?

  • Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
  • Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorauskasse erhältlich.
  • Das Impressum ist unvollständig oder nicht vorhanden.
  • Die – selbst sehr begehrte und schwer zu bekommende – Ware ist immer verfügbar.
  • Die Internetseite beinhaltet zahlreiche Fehler in der Rechtschreibung und Grammatik.
  • Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlen, sind fehlerhaft, nicht in Deutsch verfasst oder wurden von fremden Seiten kopiert.
  • Weitere Bereiche der Internetseite (Unterseiten) sind leer oder mit unsinnigen Fülltexten angereichert.
  • Der Name der Domain unterscheidet sich vom echten Hersteller.
  • Sie erhalten keine korrekte Bestellbestätigung.

Kriminalprävention – Schutz vor Fakeshops

Kriminalprävention – Fakeshops

Neue Version von Ransomware

Als Ransomware wird Schadsoftware bezeichnet, die einen Computer befällt und diesen in seiner Funktionsweise sperrt oder vorhandene Daten verschlüsselt. Es gibt zwei Varianten von Ransomware. Die eine Variante verhindert die Nutzung des Rechners mittels Sperrung des Desktops. Die andere Variante verschlüsselt die Daten auf den infizierten Endsystemen. Dabei wird die allgemein entstehende Hektik in Zusammenhang mit Corona ausgenutzt.

Kriminalprävention – Ransomware

Polizei-Beratung – Ransomware

Neue Version des „CEO-Fraud“, sogenannter „Chef-Betrug“

Bei der Betrugsmasche „CEO-Fraud“ geben sich Betrüger als Führungskraft eines Unternehmens aus, beispielsweise als Geschäftsführer (CEO). In gefälschten E-Mails fordern sie Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von Unternehmenskonten ins Ausland zu überweisen. Firmen werden bezüglich des Corona-Virus angeschrieben. Waren, die in Zusammenhang mit Hygiene stehen, müssten beispielsweise im Voraus bezahlt werden.

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So schützen Sie sich vor CEO-Fraud

  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche „CEO-Fraud“.

Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. Beispielsweise sollte bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion:

  • Geprüft werden, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist.
  • Geprüft werden, ob die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, beispielsweise per Rückruf.
  • Die Geschäftsleitung beziehungsweise der Vorgesetzte informiert werden.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt.

Unsere Onlinewache ist für Sie erreichbar.

Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz
Artikelbild: Shutterstock / Naeblys

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