Mithilfe der Überwachung von Bewegungsdaten aus Smartphones soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Telekom: 46 Millionen Mobilfunkkunden für das Robert-Koch-Institut. – Das Wichtigste zu Beginn:

Ein weiteres Mittel, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist die Analyse von Bewegungsdaten. Die Telekom gibt dazu bereits Daten ihrer Kunden an das RKI weiter. Datenschutzrechtlich gesehen ist dies eine Grauzone.

Datennutzung und -weitergabe muss vom Gesetz gedeckt bleiben

Die Telekom gibt aktuell bereits Daten ihrer 46 Millionen Mobilfunkkunden an das Robert-Koch-Institut weiter. Dabei handelt es sich um Bewegungsdaten, die von den Smartphones der Nutzer stammen.

Jedoch zählen Standort- und somit auch Bewegungsdaten zu den höchst sensiblen Daten. Damit stehen sie unter besonderem Schutz der Grundrechte und dürfen nur unter strengen Voraussetzungen an wissenschaftliche und staatliche Institutionen oder Unternehmen weitergegeben werden.

„Auch in der derzeitigen Ausnahmesituation muss jede Datennutzung und -weitergabe vom Gesetz gedeckt sein“, so Katja Henschler, Teamleiterin Digitales bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Gesundheitsschutz als wichtiges Gut

Die Erfassung solcher Datensätze muss nachweislich dafür geeignet sein, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, außerdem müssen sie verhältnismäßig sein.

„In dieser Krise steht natürlich der Gesundheitsschutz der Bevölkerung als wichtiges Gut obenan und kann Eingriffe in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte rechtfertigen“, so Henschler. „Umso wichtiger ist es jedoch, Ausnahmeregelungen transparent zu regeln und zudem mit einem Enddatum zu versehen.“

Anderenfalls besteht ein großes Risiko, dass derartige Ausnahmeregelungen zur Normalität werden.

Anonymisierung kaum möglich

Handelt es sich bei weitergegebenen Daten tatsächlich um anonyme Daten, bestünden gegen eine Weitergabe keine Einwände.

„Tatsächlich jedoch ist es nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung derzeit technisch kaum möglich, Handydatensätze wirklich zu anonymisieren. Ein Rückschluss auf Personen bleibt weiterhin mit großer Sicherheit möglich“, regt Henschler an.

Es ist bislang nicht bekannt, wie die Telekom ihre Daten anonymisiert oder wie der übermittelte anonymisierte Datenbestand aussieht.
Die Transparenz über die Anonymisierung sowie der Schutz vor Zugriffen durch Dritte ist somit umso wichtiger.

„Gleichzeitig benötigen wir konkrete gesetzliche Vorgaben wie etwa Mindeststandards dazu, was Datenanonymisierung bedeutet“, fährt Henschler fort.
„Die Weitergabe von Standort- und Bewegungsdaten tatsächlich Infizierter von Mobilfunkanbietern an Dritte – was aktuell politisch diskutiert wird – dürfte hingegen nach der Gesetzeslage nur mit einer konkreten Einwilligung des Betroffenen möglich sein“, so Henschlers Einschätzung.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Artikelbild: Mimikama

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