Wer hofft, im Internet gratis an Kinofilme ranzukommen, indem er einer Seite wie goxflix. de vertraut, wird bitter enttäuscht werden.

Immer wieder erhalten Nutzer eine Mahnung von verschiedenen Streamingdiensten, wonach 359,88 Euro fällig seien. Wird der Betrag nicht bezahlt, würde ein Inkassobüro eingeschalten werden. (wir berichteten)

Screenshot einer Mahnung von goflix
Screenshot einer Mahnung von goflix

Es handelt sich dabei um zweifelhafte Forderungen von angeblichen Kinofilm-Streamingseiten, die Nutzer in eine Abofalle locken. Mittlerweile sind mehr als 100 verschiedene Adressen bekannt und bis auf das Logo sehen die Seiten alle gleich aus.

Wer die Seite nutzen will, muss sich registrieren – von irgendwelchen Kosten ist hier aber noch keine Rede. Die Registrierung bedingt jedoch eine Mitgliedschaft. Nach den ersten fünf Tagen, die noch kostenlos waren, wird die Mitgliedschaft für mindestens ein Jahr kostenpflichtig.

Muss die Mahnung bezahlt werden?

Nein. Es gibt zwar bei YouTube auf mehreren Kanälen verschiedene Videos, in denen zum Beispiel ein gewisser Michael Pelmber von einer Berliner Medienkanzlei behauptet, ein Mandant mit einer Rechnung von felixkino. com oder einer anderen Adresse, habe sich an ihn gewandt und er nach Prüfung der Internetseite festgestellt haben will, dass diese Rechnung bezahlt werden müsse. Die Video scheinen den Zweck zu haben, Opfer der Abofalle zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen, falls sie nach dem Erhalt einer Rechnung wissen wollen, ob die Seite für Abzocke oder Abofallen bekannt ist.

Der gleiche Mann nennt sich in einem anderen Video übrigens Thomas Fischer. Sein Thema ist das gleiche: Rechnungen von MeinKinoWelt. com müssen angeblich bezahlt werden. Ein anderer Mann nennt seinen Namen gar nicht, erzählt aber auch das gleiche – jeweils auf die entsprechende Internetseite zugeschnitten. Auffällig ist bei den Clips auch, dass die Kommentarfunktion in der Regel deaktiviert wurde und meist auf den genutzten YouTube-Kanälen keine anderen Videos existieren.

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Mit solchen Videos auf YouTube soll der Eindruck erweckt werden, dass eine Mahnung der genannten Kino-Portale bezahlt werden müssen.

Auch die Juristen von checked4you bei der Verbraucherzentrale NRW können beruhigen:

  • Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
  • Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit. net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
  • Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Wie soll ich mich bei einer Mahnung verhalten?

Grundsätzlich muss ein Anbieter erst mal beweisen, dass ihr mit ihm überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen habt. Unserer Ansicht nach kann das hier nicht der Fall sein, weil ein „Kaufen-Button“ fehlt und weil alleine eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür sein kann, dass man einen wirksamen Vertrag geschlossen haben soll.

Ihr solltet aber schon aktiv werden und den Vertrag (jetzt wird’s nochmal juristisch) „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Die richtigen Worte müsst ihr aber nicht allein verfassen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen. Weitere Infos dazu haben wir für euch in unserem Artikel über Abzocke im Internet.

Ist das Ansehen der Filme wirklich legal?

Jetzt kommt aber nicht auf die Idee und denkt: „Super, dann kann ich immer umsonst Kinofilme gucken.“ Denn damit könntet ihr in Schwierigkeiten kommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2017 (Aktenzeichen C-527/15) besteht ein Risiko beim Streamen von Videos, wenn der Nutzer erkennen muss, dass die Filme rechtswidrig im Netz gelandet sind.

Und wer beispielsweise einen gerade im Kino angelaufenen Film im Gratis-Stream entdeckt, der sollte sich denken können, dass das nicht im Sinne der Urheber sein kann und somit verboten sein müsste. Im schlimmsten Fall habt ihr die notwendigen Informationen für eine Rechtsverfolgung dann auch gleich mitgeliefert – mit eurer Registrierung.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)