Ein lokaler Radiosender in Bayern streamte über Facebook eine Demonstration von Flüchtlingen. Dies war der Auslöser für strafbare Kommentare, die von einigen Nutzern veröffentlicht wurden. Diese Kommentare haben nun Konsequenzen.

Wegen strafbarer Hasskommentare auf Facebook kam es am Dienstag, 21. Juli 2020 im Rahmen einer bayernweiten Razzia zu insgesamt 19 Durchsuchungen durch das bayerische LKA (Landeskriminalamt)

Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.07.2020 der Generalstaatsanwaltschaft München – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und des Bayerischen Landeskriminalamts

Bayernweite Durchsuchungen im Rahmen der Initiative „Justiz und Medien – Konsequent gegen Hass“

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München hat am heutigen Dienstag unter Koordinierung durch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und der dortigen Task Force „Rechte Gewalt/Hasskriminalität“ Durchsuchungen in 19 Objekten gegen 17 Beschuldigte in Bayern durchgeführt, die im Verdacht stehen, in einem sozialen Netzwerk strafrechtlich relevante Hasskommentare verbreitet zu haben.

Hintergrund dieser bayernweiten Aktion sind Ermittlungen der ZET nach einer Demonstration von Bewohnern des Ankerzentrums in Schweinfurt am 13. Februar 2020. Auf dem Facebookaccount eines lokalen Radiosenders wurde dieser Protestmarsch unter dem Titel „+++Die Bewohner des Ankerzentrums demonstrieren gerade in der Schweinfurter Innenstadt+++“ live gestreamt.

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In der Folge kam es zu zahlreichen Hasskommentaren, welche von dem betroffenen Radiosender im Rahmen der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ direkt an die Staatsanwaltschaft gemeldet wurden. In aktuell 17 Ermittlungsverfahren wird nunmehr gegen Beschuldigte in Bayern wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Immer mehr Medienhäuser sehen sich mit der Veröffentlichung von Hasskommentaren auf den von ihnen betriebenen Plattformen konfrontiert. Hate Speech nur zu löschen, kann hier nicht die Lösung sein. Eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung dagegen schon.
Seit Oktober 2019 können teilnehmende Medienunternehmen deshalb in diesen Fällen leichter Strafanzeige erstatten. Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken können die Betroffenen Hasspostings nunmehr im Wege eines eigens für das Projekt geschaffenen Online-Meldeverfahrens direkt an die Generalstaatsanwaltschaft München übermitteln.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Demonstration in Schweinfurt und die heutige Durchsuchungsaktion zeigen eindrucksvoll, dass dieses Projekt ein wichtiger Schritt ist, um Hass im Netz erfolgreich zu bekämpfen.

Screenshot: LKA
Screenshot: LKA

Der von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) geführte Ermittlungskomplex richtet sich gegen vierzehn Männer und drei Frauen im Alter von 21 bis 69 Jahre aus München und den Landkreisen Aichach-Friedberg, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Altötting, Bad Kissingen, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Schweinfurt, Kitzingen, Forchheim, Haßberge und Ostallgäu. Gegen sie besteht der Verdacht der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Gegen die Beschuldigten wurden Durchsuchungsbeschlüsse erlassen, die heute (21.7.2020) vollzogen wurden.

Quelle: Bayrische Polizei

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