Keine Tattoo-Farbe ist gesundheitlich wirklich sicher – weil man zu wenig über die Wirkungen im Körper weiß. Was bleibt, sind Risiken. Das Problem: Tattoo-Tinten brauchen bisher keine Zulassung, für die Sicherheit ist der Hersteller verantwortlich. Auf der EU-Ebene sollen demnächst einige Stoffe in Tattoo-Farben über das europäische Chemikaliengesetz verboten werden. Denn sie fallen auch nicht unter die EU-Kosmetikverordnung, weil sie unter und nicht auf die Haut kommen.

Eigentlich irre: wäre ein Tattoo eine Creme, würde viel genauer geregelt, was drin sein darf. So aber weiß man nur: Tätowierfarben sind Mischungen aus vielen Einzelsubstanzen. Welche, ist im Einzelfall nicht so klar. Es existiert auch keine Liste mit verträglichen Farben – allerdings benennt die deutsche Tätowiermittelverordnung einige gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe, die nicht enthalten sein dürfen.

Trotzdem tauchen bei behördlichen Überprüfungen oder in Tests von Stiftung Warentest und Ökotest immer wieder Tinten auf, die unter anderem krebserregende Substanzen enthalten: z. B. PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder bestimmte gesundheitsschädliche Farbstoffe. Einige Farben enthalten auch Nickel – für Nickel-Allergiker der GAU, weil man die allergieauslösende Substanz ja dann nicht nur auf (wie bei einem Hosenknopf), sondern unter der Haut trägt…

Keine Farbe sicher

Fazit: Keine Farbe kann derzeit als sicher bezeichnet werden, weil über die Wirkung der Farbpigmente im Körper noch zu wenig bekannt ist. Bis es vielleicht mal eine Zulassungspflicht und eine verbindliche Positivliste gibt, in der alle unbedenklichen Farbmittel drinstehen, bleibt ein Tattoo oder ein Permanent-Make-up ein ziemliches Risiko, von dem man abraten muss.

Hat man eine Nickelallergie, sollte man auf jeden Fall verzichten. Wer trotzdem nicht warten will, bis Forschung und Gesetze sichere Farben garantieren, sollte sich vor dem Tätowieren wenigstens die Tinten zeigen lassen, um das Risiko kleiner zu halten: Angaben zu den Inhaltsstoffen, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, der Verwendungsdauer nach dem Öffnen, der Chargennummer und dem Hersteller mit Namen und vollständiger Adresse müssen vorhanden sein. Die Inhaltsstoffe müssen einzeln genannt werden, Sammelbezeichnungen wie „Organische Pigmente“ oder „Konservierungsstoffe“ sind nicht erlaubt.

Wenn ihr es genauer wissen wollt, könnt ihr auch nach Zertifikaten für die Farben fragen – die dann aber auf die konkrete Charge bezogen sein sollten! Darin sollte stehen, dass die Farbe der deutschen Tätowiermittelverordnung entspricht. Auch mikrobiologische Gutachten sind ein guter Hinweis auf Qualität. Aber Sicherheit ist wie gesagt nicht hundertprozentig, denn über Giftstoffe wie Schwermetalle sagt die deutsche Verordnung nichts. Selbst durch solche Zertifikate und Gutachten kann also keine generelle Unbedenklichkeit garantiert werden.

Quelle: Checked4You
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