Ist das verpflichtende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ein unerlaubter Eingriff in die Grundrechte? Was ist mit der Schulschließung?

Wichtige Bestandteile einer Demokratie sind nun mal Grundrechte und auch Freiheiten, die gesetzlich verankert sind. Diese Gesetze kann jeder von uns einsehen, das ist kein Problem. Wie sie angewendet werden, ist jedoch nicht immer leicht verständlich.

Gesetze und Grundrechte müssen nicht immer vollumfänglich zum Zuge kommen, sondern sind am Ende auch eine Verhandlungssache und können abgewogen werden. Das erklärt der Würzburger Anwalt in einem Video mit der Frage „Zaubern mit dem Grundgesetz?“. Jun schreibt hierzu auf seinem YouTube-Kanal:

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Manche glauben, Grundrechte funktionieren wie Zaubersprüche. Aus dem Buch heraussuchen, Spruch aufsagen und Wünsche werden wahr. Der Irrtum beginnt dann schon mit der Annahme, dass jeder Eingriff in ein Grundrecht auch gleich den Verfassungsverstoß nach sich zieht, was zu absurden Ergebnissen führt, etwa wenn Querdenker einen Eingriff in das allgemeine Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 GG erkennen.

Wir erläutern, wie die Grundrechtsabwägung funktioniert und warum Eingriffe in persönliche Freiheiten sogar aus der gleichen Norm gerechtfertigt werden können, wenn der Staat körperliche Unversehrtheit gewährleisten muss. Gerade bei der Schulpflicht wird diese Abwägung schwierig: Ein Berufen auf das Grundrecht eröffnet das Problem, schafft aber noch nicht die Lösung.

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Grundrechte?

Anwalt Jun spricht davon, dass Jura keine zauberschule ist, in der ein Buch mit zaubersprüchen (=Gesetzbuch) geöffnet werden kann. Ein gefundener Paragraph ist eben kein direkt wirksamer Zauberspruch.

Dementsprechend können Rechte tatsächlich eingeschränkt werden, wenn ein Gleichgewicht auf der anderen Seite ein anderes Rechtsgut betrifft. Und genau das kommt beispielsweise zum Zuge, wenn es um einen Mund-Nase-Schutz oder andere Pandemie-Maßnahmen geht.

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Symbolbild Grundrechte, Artikelbild von PHOTOCREO Michal Bednarek / Shutterstock.com

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