Medienberichten zufolge wird der sächsische Landesverband der „Alternative für Deutschland“ nun vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Damit ist er nach Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt bereits der vierte AfD-Landesverband, der auf der Liste dieser Fälle steht. „Erwiesene rechtsextreme Bestrebungen“ wurden in der Vergangenheit beim sogenannten „Flügel“ der AfD (gegründet von Björn Höcke) festgestellt, der inzwischen formal aufgelöst wurde.

„Hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ auf rechtsextremistische Tendenz

Wird eine Partei durch den Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt, kann diese durch Telefonüberwachung, den Einsatz verdeckter Ermittler oder nachrichtendienstliche Mittel überwacht werden. Im Falle der sächsischen AfD seien im Vorfeld öffentliche Aussagen, Zeitungartikel und Reden von Mitgliedern über zwei Jahre durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) analysiert worden. Dabei seien „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ auf eine rechtsextreme Tendenz der Partei gefunden worden.

Bislang keine Bestätigung durch Landesamt für Verfassungsschutz

Der LfV Sachsen hat bisher keine Bestätigung des Falles verlauten lassen. Dies könne erst geschehen, sollte eine erwiesene extremistische Bestrebung der Partei vorliegen. Bis dahin seien sie laut dem sächsischen Verfassungsschutzgesetz nicht dazu berechtigt, Informationen öffentlich zu machen – anders als es in einigen anderen Bundesländern und dem Bund der Fall wäre. Die aufgeführten Informationen liegen laut dem MDR Sachen allerdings sowohl ihnen selbst als auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Chrupalla: „Wahltaktisches Manöver“ gegen AfD

Während der sächsische Landesverband der AfD bislang keine Stellung nahm, meldete sich Tino Chrupalla, sächsischer Bundestagsabgeordneter und AfD-Bundevorsitzender, zu Wort. Er stuft den aktuellen Fall als „wahltaktisches Manöver“ ein, bei dem es darum ginge, die AfD in Sachsen „im politischen Wettbewerb zu diskreditieren“. Die AfD bildet in Sachen nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017 mit 27 Prozent die größte Oppositionspartei.

Einstufung der AfD auf Bundesebene unklar

Aktuell steht noch in Frage, wie der Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei einstufen wird. Diese hatte zuletzt Klage gegen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtes darüber und auch über die Forderung der AfD dagegen, eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz öffentlich zu machen, steht noch aus.

Für die Beurteilung der Bundes-AfD habe der Bundesverfassungsschutz nach Informationen der MDR-Sendung FAKT intensiv mit den Landesämtern zusammengearbeitet. In Arbeitsgruppen seien sowohl belastende als auch entlastende Aspekte diskutiert worden, die bei der Einstufung der Partei als möglichem rechtsextremistischen Verdachtsfall eine Rolle spielen könnten. Daraus seine eine Materialsammlung entstanden, die rechtlich nicht anzufechten sei.

Quellen:
Der Verfassungsschutz und die AfD: Verdachtsfall AfD Sachsen – taz.de
Verfassungschutz in Sachsen-Anhalt: AfD-Landesverband unter Beobachtung – taz.de
Wie der Verfassungsschutz die AfD prüft | MDR.DE
AfD wird Verdachtsfall für Verfassungsschutz in Sachsen | MDR.DE
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben
Artikelbild:  Henryk Ditze / Shutterstock.com

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)